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Synopse aller Änderungen des GRWG am 05.05.2007

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 5. Mai 2007 durch Artikel 5 des 2. BMWiuBMASBBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des GRWG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

GRWG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 05.05.2007 geltenden Fassung
GRWG n.F. (neue Fassung)
in der am 05.05.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 12 Übergangsregelung


(Text neue Fassung)

§ 12 (aufgehoben)


vorherige Änderung nächste Änderung

Bis zum Inkrafttreten des ersten Rahmenplanes nach § 6 kann nach den bisherigen Grundsätzen verfahren werden, längstens jedoch bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das dem Inkrafttreten dieses Gesetzes folgt.



 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 13 Berlin-Klausel




§ 13 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.



 

 
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