Tools:
Update via:
Synopse aller Änderungen des GRWG am 05.05.2007
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 5. Mai 2007 durch Artikel 5 des 2. BMWiuBMASBBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des GRWG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
GRWG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 05.05.2007 geltenden Fassung | GRWG n.F. (neue Fassung) in der am 05.05.2007 geltenden Fassung durch Artikel 5 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 12 Übergangsregelung | (Text neue Fassung)§ 12 (aufgehoben) |
Bis zum Inkrafttreten des ersten Rahmenplanes nach § 6 kann nach den bisherigen Grundsätzen verfahren werden, längstens jedoch bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das dem Inkrafttreten dieses Gesetzes folgt. | |
§ 13 Berlin-Klausel | § 13 (aufgehoben) |
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1864/v149852-2007-05-05.htm