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Bekanntmachung - Bekanntmachung des Organisationserlasses zur Sitzverlagerung des Bundesrechnungshofes (BRHSitzBek k.a.Abk.)
B. v. 26.08.1999 BGBl. I S. 1915
Geltung ab 13.09.1999; FNA: 105-24-3 Herstellung der Einheit Deutschlands
Geltung ab 13.09.1999; FNA: 105-24-3 Herstellung der Einheit Deutschlands
Bekanntmachung
Mit Wirkung vom 1. Juli 2000 wird der Sitz des Bundesrechnungshofes von Frankfurt am Main nach Bonn verlagert.
Zum gleichen Zeitpunkt wird die derzeitige Außenstelle in Bonn aufgelöst.
Zum gleichen Zeitpunkt wird die derzeitige Außenstelle in Bonn aufgelöst.
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