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Zitierungen von § 2 HundVerbrEinfG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 HundVerbrEinfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HundVerbrEinfG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 HundVerbrEinfG Strafvorschriften
... Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 einen Hund in das Inland verbringt oder einführt. (2) Der Versuch ist ...
§ 6 HundVerbrEinfG Bußgeldvorschriften
... oder fahrlässig 1. einer Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 oder § 4 Abs. 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO)V. v. 03.04.2002 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 86 G. v. 21.06.2005 BGBl. I S. 1818
Zitat in folgenden Normen
Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO)
V. v. 03.04.2002 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 86 G. v. 21.06.2005 BGBl. I S. 1818
§ 2 HundVerbrEinfVO Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot
... berechtigt gehalten werden dürfen. (3) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt ... auf Antrag genehmigt werden. (4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1882/v26584.htm