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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 1 - Regelbetrag-Verordnung (RegelBetrV k.a.Abk.)
Artikel 2 G. v. 06.04.1998 BGBl. I S. 666, 668; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3189
Geltung ab 01.07.1998; FNA: 404-18-3 Nebengesetze zum Familienrecht
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Geltung ab 01.07.1998; FNA: 404-18-3 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 1 Festsetzung der Regelbeträge
Die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, betragen monatlich
- 1.
- in der ersten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 202 Euro,
- 2.
- in der zweiten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 245 Euro,
- 3.
- in der dritten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 288 Euro.
Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung V. v. 5. Juni 2007 BGBl. I S. 1044 m.W.v. 1. Juli 2007
Frühere Fassungen von § 1 Regelbetrag-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2007 | Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung vom 05.06.2007 BGBl. I S. 1044 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Regelbetrag-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 RegelBetrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RegelBetrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung
V. v. 05.06.2007 BGBl. I S. 1044
Artikel 1 5. RegelBetrVÄndV
... §§ 1 und 2 der Regelbetrag-Verordnung vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 666, 668), die zuletzt durch die ... 2005 (BGBl. I S. 1055) geändert worden ist, werden wie folgt gefasst: § 1 Festsetzung der Regelbeträge Die Regelbeträge für den Unterhalt eines ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Kindesunterhaltsgesetz (KindUG)
G. v. 06.04.1998 BGBl. I S. 666; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3189
Artikel 5 KindUG Übergangsvorschriften
... ermittelten Werten ausgegangen wird. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Regelbeträge nach § 1 der Regelbetrag-Verordnung auch in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. ...
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