Tools:
Update via:
§ 1 - Schaustellerhaftpflichtverordnung (SchauHV)
V. v. 17.12.1984 BGBl. I S. 1598; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 09.03.2010 BGBl. I S. 264
Geltung ab 01.01.1985; FNA: 7100-1-8 Gewerbeordnung
| |
Geltung ab 01.01.1985; FNA: 7100-1-8 Gewerbeordnung
| |
§ 1 Versicherungspflicht
§ 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Wer selbständig als Schausteller oder nach Schaustellerart eine nach Absatz 2 versicherungspflichtige Tätigkeit im Reisegewerbe ausübt, hat für sich und die in seinem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch seine oder deren Tätigkeit verursachten Personen- und Sachschäden abzuschließen und für die Dauer seiner Tätigkeit aufrechtzuerhalten.
(2) Versicherungspflichtig sind:
- 1.
- Schaustellergeschäfte, mit denen Personen befördert oder bewegt werden,
- 2.
- Schießgeschäfte,
- 3.
- Schaufahren mit Kraftfahrzeugen, Steilwandbahnen,
- 4.
- Zirkusse,
- 5.
- Schaustellungen von gefährlichen Tieren,
- 6.
- Reitbetriebe.
(3) Die Mindesthöhe der Versicherungssummen beträgt je Schadenereignis
- 1.
- in den Fällen des Absatzes 2 Nummern 1 und 3 für Personenschäden 1.000.000 Euro und für Sachschäden 150.000 Euro,
- 2.
- in den übrigen Fällen für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 150.000 Euro.
Anzeige
Zitierungen von § 1 SchauHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SchauHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchauHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SchauHV Vorzeigen der Versicherungsunterlagen (vom 18.03.2010)
... der Ausübung des Gewerbebetriebs Unterlagen, aus denen sich das Bestehen der nach § 1 erforderlichen Haftpflichtversicherung ergibt, auf Verlangen den Beauftragten der zuständigen ... über den Europäischen Wirtschaftsraum, die der Versicherungspflicht nach § 1 ...
§ 3 SchauHV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 eine Versicherung nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Höhe abschließt oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie
V. v. 09.03.2010 BGBl. I S. 264
Artikel 3 DLRLUmsV Änderung der Schaustellerhaftpflichtverordnung
... über den Europäischen Wirtschaftsraum, die der Versicherungspflicht nach § 1 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1888/a26621.htm