Änderung Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung vom 28.05.2010

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Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.05.2010 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 28.05.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.05.2010 BGBl. I S. 630
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung gilt mit Ablauf des 22. Juni 2010 wieder in ihrer am 22. Dezember 2009 maßgeblichen Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.




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