Änderungen an Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 01.08.2023(Aufhebung)Artikel 5 Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598)
 27.06.2020Anhang 1Artikel 126 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)
 03.10.2017Synopse gesamt oder einzeln für
§ 12, Anhang 1, Anhang 2
Artikel 3 Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465)
 08.09.2015Anhang 1Artikel 102 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
 01.06.2012§ 12Artikel 5 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)
 01.03.2010
Synopse
gesamt
§ 12Artikel 16 Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)
§ 12Artikel 18 Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Artikel 2 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598, 2716

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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