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§ 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Schilder- und Lichtreklamehersteller/zur Schilder- und Lichtreklameherstellerin (SchiLichtrAusbV k.a.Abk.)
Der Ausbildungsberuf Schilder- und Lichtreklamehersteller/Schilder- und Lichtreklameherstellerin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 93, Schilder- und Lichtreklamehersteller, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.