interne Verweise§ 18 BAföG Darlehensbedingungen (vom 25.07.2024) ... Absatz 2 Satz 1 geleistete Darlehen gelten die Absätze 2 bis 14 und die §§ 18a und 18b , 2. nach § 17 Absatz 3 Satz 1 geleistete Darlehen oder für ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen (BAföG-TeilerlaßV)V. v. 14.12.1983 BGBl. I S. 1439, 1575; zuletzt geändert durch Artikel 72 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Zitat in folgenden NormenVerordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen (BAföG-TeilerlaßV)
V. v. 14.12.1983 BGBl. I S. 1439, 1575; zuletzt geändert durch Artikel 72 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 5 BAföG-TeilerlaßV Vergleichsgruppen ... entsprechend anzuwenden. (3) Abweichend von Absatz 1 ist in den Fällen des § 18b Abs. 2 Satz 4 und 6 des Gesetzes eine Vergleichsgruppe aus allen Geförderten zu bilden, bei ...
§ 7 BAföG-TeilerlaßV Besonderheiten bei der Vergleichsgruppen- und Rangfolgenbildung ... des Geltungsbereichs des Gesetzes gelegenen Ausbildungsstätte abgelegt hat, (§ 18b Abs. 2 Satz 4 und 6 des Gesetzes), ist diese Verordnung mit der Maßgabe entsprechend ... als Gesamtergebnis der Abschlußprüfung nur das Bestehen festgestellt wird (§ 18b Abs. 2 Satz 4 Buchstabe a des Gesetzes), hat die Prüfungsstelle die Rangfolge nach den in ... in denen eine Abschlußprüfung nicht vorgesehen oder nicht vorgeschrieben ist (§ 18b Abs. 2 Satz 4 Buchstabe b des Gesetzes), wird bei der Rangfolgenbildung die Funktion der ...
§ 11 BAföG-TeilerlaßV Auskunftspflichten (vom 05.04.2017) ... über den Darlehensteilerlaß notwendigen Angaben machen. (2) In den in § 18b Abs. 2 Satz 4 und 6 des Gesetzes genannten Fällen sind die Prüfungsteilnehmer, die nach dem 31. Dezember ... die Förderung befaßt war. (3) Die Prüfungsstellen haben in den in § 18b Abs. 2 Satz 4 und 6 des Gesetzes genannten Fällen alle Prüfungsteilnehmer im Zusammenhang mit der Meldung ...
§ 12 BAföG-TeilerlaßV Festlegung der Rangfolge ... ist. (2) Abweichend von Absatz 1 ermittelt die Prüfungsstelle in den in § 18b Abs. 2 Satz 4 und 6 des Gesetzes genannten Fällen nach den §§ 7 und 8 für jede ... folgenden Kalenderjahres die für die weitere Durchführung des § 18b Abs. 2 des Gesetzes erforderlichen und nach Absatz 1 oder 2 festgestellten Daten auf für die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1422
Artikel 1 23. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ... eingefügt. b) In Absatz 5 Satz 2 werden nach der Angabe „§ 18b Abs. 5" die Wörter „in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung" ... Dezember 2009 geltenden Fassung" eingefügt. 13. In § 18b werden in Absatz 2 Satz 1 nach dem Wort „Abschlussprüfung" und in Absatz 3 Satz 1 ... wurde, sind § 5 Absatz 1, 3 und 4 Satz 1 und 3, § 13 Absatz 4, die §§ 14a, 16, 18b Absatz 2 sowie die §§ 45 und 48 Absatz 4 in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung in ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2035/07 - (zu § 18b Absatz 3 Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes)
B. v. 12.08.2011 BGBl. I S. 1726
Entscheidung BVerfGE20110621 ... 2011 - 1 BvR 2035/07 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: § 18b Absatz 3 Satz 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung des Zwölften Gesetzes ...
Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2475; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1048
Artikel 1 26. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ... Absatz 2 Satz 1 geleistete Darlehen gelten die Absätze 2 bis 14 und die §§ 18a und 18b , 2. nach § 17 Absatz 3 Satz 1 geleistete Darlehen gelten die Absätze 2 bis ... Abnahme derselben zuständig." e) Absatz 5 wird aufgehoben. 13. In § 18b Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 Satz 3 wird jeweils die Angabe „§ 18 Absatz 5a" durch die Angabe „§ 18 Absatz ... nichts anderes bestimmt ist. (3) § 17 Absatz 2, die §§ 18, 18a, 18b , 18d, 58 und 60 Nummer 2 in der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1048) ... § 18 mit Ausnahme des Absatzes 3 Satz 1 und des Absatzes 5c sowie § 18a Absatz 5, die §§ 18b , 58 Absatz 1 Nummer 3 und § 60 Nummer 2 in der am 31. August 2019 geltenden Fassung weiter ...
Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2569
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
Artikel 1 22. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ... 5 über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird." 15. § 18b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 6 wird die Angabe § 5 ... wurde, sind § 5 Abs. 1, 3 und 4 Satz 1 und 3, § 13 Abs. 4, die §§ 14a, 16, 18b Abs. 2 sowie die §§ 45 und 48 Abs. 4 in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1936/v27212.htm