Zitierungen von § 40 BAföG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 BAföG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAföG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40a BAföG Landesämter für Ausbildungsförderung
... Falle der Errichtung eines Landesamtes für Ausbildungsförderung nach Satz 1 findet § 40 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 keine ...
§ 55 BAföG Statistik (vom 25.07.2024)
... sofern sie auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 56 Absatz 4 abweichend von den §§ 40 , 41 Absatz 1 mit der Durchführung dieser Aufgabe betraut ...
§ 56 BAföG Leistungsberechtigte, Verfahren, Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung (vom 25.07.2024)
... beizufügen. (4) Die Landesregierungen werden ermächtigt, abweichend von den §§ 40 , 41 Absatz 1 durch Rechtsverordnung andere Stellen als die Ämter für ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Identifikationsnummerngesetz (IDNrG)
Artikel 1 G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230; zuletzt geändert durch Artikel 8f G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
Anlage IDNrG (zu § 1) Register nach § 1 dieses Gesetzes (vom 16.05.2024)
... für Ausbildungsförderung und dem Bundesverwaltungsamt nach den §§ 39 und 40 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsempfängern ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (SGB I)
Artikel I G. v. 11.12.1975 BGBl. I S. 3015; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 18 SGB I Leistungen der Ausbildungsförderung
... die Landesämter für Ausbildungsförderung nach Maßgabe der §§ 39, 40 , 40a und 45 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
Artikel 1 29. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... sofern sie auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 56 Absatz 4 abweichend von den §§ 40 , 41 Absatz 1 mit der Durchführung dieser Aufgabe betraut wurden." 16. Nach ... beizufügen. (4) Die Landesregierungen werden ermächtigt, abweichend von den §§ 40 , 41 Absatz 1 durch Rechtsverordnung andere Stellen als die Ämter für ...

Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1048
Artikel 1 26. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... Angabe „12 bis 14a" durch die Angabe „12 bis 14b" ersetzt. 21. § 40 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter ...


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