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Zitierungen von § 51 BAföG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 BAföG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAföG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2475; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 1 25. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... b) Die bisherigen Nummern 1 bis 3 werden die Nummern 2 bis 4. 25. In § 51 Absatz 2 werden die Wörter „360 Euro monatlich" durch die Wörter ... (1) Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. August 2015 begonnen haben, ist § 51 in der bis zum 31. Juli 2015 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Für ...
Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1048
Artikel 3 26. BAföGÄndG Weitere Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... Nummer 2 wird die Angabe „570" durch die Angabe „605" ersetzt. 4. § 51 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. 5. Dem § 66a wird folgender Absatz 10 angefügt: ...
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