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Zitierungen von § 5b Marktordnungswaren-Meldeverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5b MarktOWMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarktOWMV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 MarktOWMV Meldepflichtige, Gesamtmeldung (vom 24.11.2020)
... Meldung einbezogenen Standorte sind zu benennen. (1a) Eine Unternehmensgruppe, die nach § 5b Absatz 2 meldepflichtig ist, hat vorbehaltlich des Absatzes 3b eine zusammengefasste Meldung für die ... Bundesrepublik Deutschland erzeugt, hergestellt oder verarbeitet werden, und 2. nach § 5b und § 5c für Erzeugnisse, die zum Weiterverkauf an Endverbraucher oder als Rohstoffe zur ... bezogen werden. (3a) Die Meldung für eine Unternehmensgruppe nach § 5b Absatz 2 haben die gesetzlichen Vertreter derjenigen Gesellschaft in Deutschland abzugeben, die den ... gemeinschaftlich abzugeben. (3b) Sind innerhalb einer Unternehmensgruppe nach § 5b Absatz 2 mehrere Unternehmen ganz oder zum Teil für die Beschaffung eines oder mehrerer der in § ... 2 mehrere Unternehmen ganz oder zum Teil für die Beschaffung eines oder mehrerer der in § 5b Absatz 4 und 5 genannten Erzeugnisse zuständig, so können diese einkaufenden Unternehmen die Meldungen ... bis 4 oder Absatz 8, § 4 Absatz 2 bis 5, § 5 Absatz 1 bis 5, § 5a Absatz 2 oder 3, § 5b Absatz 4 oder 5 oder § 5c Absatz 2 bis 7 meldepflichtigen Tatbestände vorliegen, haben die jeweils ...
§ 7 MarktOWMV Zeitpunkt der Meldungen (vom 24.11.2020)
... 1 Nummer 1 und Absatz 5 Satz 1 Nummer 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 2 Satz 2, § 5b Absatz 4 und § 5c Absatz 2 bis 4 abzugebenden monatlichen Meldungen spätestens am 20. Tag nach ... Berichtsmonats, 3. die nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2, § 5 Absatz 3 bis 5, § 5b Absatz 5 und § 5c Absatz 5 bis 7 abzugebenden wöchentlichen Meldungen am Montag der folgenden ...
§ 9 MarktOWMV Aufzeichnungspflichten (vom 24.11.2020)
... 2 Absatz 1, § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 1 bis 5, § 5a Absatz 1, § 5b Absatz 1 und § 5c Absatz 1 erforderlichen Aufzeichnungen fortlaufend zu führen. Die ...
§ 10 MarktOWMV Ordnungswidrigkeiten (vom 24.11.2020)
... 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5 Satz 1, § 5a Absatz 1, § 5b Absatz 1 Satz 1 , § 5c Absatz 1 oder § 6 Absatz 5 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht ...
§ 11 MarktOWMV Mengenangaben zur Wägung von Preisen (vom 24.11.2020)
... nach § 2 Absatz 2a und 7a, § 3 Absatz 8, § 4 Absatz 4, § 5 Absatz 3 bis 5, § 5b Absatz 1 und § 5c Absatz 1 eine einmalige Meldung über die gesamte Bezugsmenge der in § 2 ... einmalige Meldung über die gesamte Bezugsmenge der in § 2 Absatz 7a, § 3 Absatz 8, § 5b Absatz 4 und 5 und § 5c Absatz 2 bis 7 genannten Erzeugnisse im Kalenderjahr 2019 und die gesamte ... jeweils gerundet auf volle hundert Tonnen, abzugeben. (2) Eine Unternehmensgruppe nach § 5b Absatz 2 , die getrennte Meldungen nach § 6 Absatz 3b abzugeben beabsichtigt, hat spätestens zwei ... Wochen vor der ersten Meldung durch die einkaufenden Unternehmen die jeweilige Bezugsmenge der in § 5b Absatz 4 und 5 genannten Erzeugnisse im Kalenderjahr 2019 anzugeben, die auf jedes der meldenden einkaufenden ...
Zitat in folgenden Normen
Dritte Verordnung zur Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
V. v. 16.11.2020 BGBl. I S. 2431
Artikel 2 3. MarktOWMVÄndV Inkrafttreten
... nach § 2 Absatz 2a und 7a, § 3 Absatz 8, § 4 Absatz 4, § 5 Absatz 3 bis 5, § 5b Absatz 4 und 5 und § 5c Absatz 2 bis 7 ab dem 1. Januar ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Agrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Artikel 10 AgrarGeoSVAV Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
... 2021 (BGBl. I S. 47) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5b Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und ...
Dritte Verordnung zur Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
V. v. 16.11.2020 BGBl. I S. 2431
Artikel 1 3. MarktOWMVÄndV Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
... durch die Angabe „10" ersetzt. 7. Nach § 5a werden die folgenden §§ 5b und 5c eingefügt: „§ 5b Meldepflichten des ... 7. Nach § 5a werden die folgenden §§ 5b und 5c eingefügt: „ § 5b Meldepflichten des Lebensmitteleinzelhandels (1) Unternehmen des ... folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Eine Unternehmensgruppe, die nach § 5b Absatz 2 meldepflichtig ist, hat vorbehaltlich des Absatzes 3b eine zusammengefasste Meldung für die ... Bundesrepublik Deutschland erzeugt, hergestellt oder verarbeitet werden, und 2. nach § 5b und § 5c für Erzeugnisse, die zum Weiterverkauf an Endverbraucher oder als Rohstoffe zur ... und 3b eingefügt: „(3a) Die Meldung für eine Unternehmensgruppe nach § 5b Absatz 2 haben die gesetzlichen Vertreter derjenigen Gesellschaft in Deutschland abzugeben, die den ... Meldung gemeinschaftlich abzugeben. (3b) Sind innerhalb einer Unternehmensgruppe nach § 5b Absatz 2 mehrere Unternehmen ganz oder zum Teil für die Beschaffung eines oder mehrerer der in § ... 2 mehrere Unternehmen ganz oder zum Teil für die Beschaffung eines oder mehrerer der in § 5b Absatz 4 und 5 genannten Erzeugnisse zuständig, so können diese einkaufenden Unternehmen die Meldungen ... „oder Absatz 8, § 4 Absatz 2 bis 5, § 5 Absatz 1 bis 5, § 5a Absatz 2 oder 3, § 5b Absatz 4 oder 5 oder § 5c Absatz 2 bis 7" ersetzt. 9. § 7 wird wie folgt gefasst: ... 1 Nummer 1 und Absatz 5 Satz 1 Nummer 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 2 Satz 2, § 5b Absatz 4 und § 5c Absatz 2 bis 4 abzugebenden monatlichen Meldungen spätestens am 20. Tag nach ... „3. die nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2, § 5 Absatz 3 bis 5, § 5b Absatz 5 und § 5c Absatz 5 bis 7 abzugebenden wöchentlichen Meldungen am Montag der folgenden ... § 5a Absatz 1" durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 bis 5, § 5a Absatz 1, § 5b Absatz 1 und § 5c Absatz 1" ersetzt. 11. In § 10 Nummer 1 werden die Wörter ... 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5 Satz 1, § 5a Absatz 1, § 5b Absatz 1 Satz 1 , § 5c Absatz 1" ersetzt. 12. § 11 wird wie folgt gefasst: ... nach § 2 Absatz 2a und 7a, § 3 Absatz 8, § 4 Absatz 4, § 5 Absatz 3 bis 5, § 5b Absatz 1 und § 5c Absatz 1 eine einmalige Meldung über die gesamte Bezugsmenge der in § 2 ... einmalige Meldung über die gesamte Bezugsmenge der in § 2 Absatz 7a, § 3 Absatz 8, § 5b Absatz 4 und 5 und § 5c Absatz 2 bis 7 genannten Erzeugnisse im Kalenderjahr 2019 und die gesamte ... jeweils gerundet auf volle hundert Tonnen, abzugeben. (2) Eine Unternehmensgruppe nach § 5b Absatz 2 , die getrennte Meldungen nach § 6 Absatz 3b abzugeben beabsichtigt, hat spätestens zwei ... Wochen vor der ersten Meldung durch die einkaufenden Unternehmen die jeweilige Bezugsmenge der in § 5b Absatz 4 und 5 genannten Erzeugnisse im Kalenderjahr 2019 anzugeben, die auf jedes der meldenden einkaufenden ...
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