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Zitierungen von § 2 Marktordnungswaren-Meldeverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MarktOWMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarktOWMV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 MarktOWMV Begriffsbestimmungen (vom 01.07.2021)
... sind; diese Jahreszeiträume umfassen bezüglich a) der Meldepflichten nach § 2 Absatz 2 bis 9 die Monate Juli bis einschließlich Juni des darauffolgenden Jahres, b) der ...
§ 5a MarktOWMV Meldepflichten der Alkoholwirtschaft (vom 24.11.2020)
... des § 7 Nummer 1 Buchstabe a jährlich zu melden, soweit die Angaben nicht bereits nach § 2 Absatz 9 Satz 1 zu melden sind. (2) Hersteller von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit ...
§ 6 MarktOWMV Meldepflichtige, Gesamtmeldung (vom 24.11.2020)
... jeden Betrieb gesondert zu melden. Liegen mehrere Betriebe eines Unternehmens nach § 2 Absatz 8 oder § 3 Absatz 3 oder § 3 Absatz 8 in einem Land, so kann für diese eine ... (2) Erstreckt sich die Tätigkeit eines Unternehmens auf mehrere der in den §§ 2 oder 4 genannten Betriebsarten, hat die Meldung des Unternehmens zu sämtlichen Betriebsarten ... vom Unternehmenssitz des Meldepflichtigen gelten die Meldepflichten 1. nach den §§ 2 bis 5a für alle meldepflichtigen Erzeugnisse, die innerhalb des Hoheitsgebiets der ... bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. (5) Soweit keine nach § 2 Absatz 2 bis 10 , § 3 Absatz 2 bis 4 oder Absatz 8, § 4 Absatz 2 bis 5, § 5 Absatz 1 bis 5, § ...
§ 7 MarktOWMV Zeitpunkt der Meldungen (vom 24.11.2020)
... einzugehen: 1. die abzugebenden Jahres- und Halbjahresmeldungen a) nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 Satz 1 Nummer 1, Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 , § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 Buchstabe a, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und ... 1 spätestens am 30. Tag nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums, b) nach § 2 Absatz 10 spätestens am 30. November eines Jahres für den vorangegangenen Berichtszeitpunkt, ... spätestens am 30. Oktober für das vorangegangene Wirtschaftsjahr, 2. die nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Absatz 2a, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1 Nummer 2, Absatz 7 Satz 1 Nummer 2, Absatz 7a, Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 , § 3 Absatz 2 bis 4 und Absatz 8, § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Absatz 2 ...
§ 9 MarktOWMV Aufzeichnungspflichten (vom 24.11.2020)
... Meldepflichtigen haben die für die Meldungen nach § 2 Absatz 1 , § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 1 bis 5, § 5a Absatz 1, § 5b ...
§ 10 MarktOWMV Ordnungswidrigkeiten (vom 24.11.2020)
... Marktordnungswaren handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Absatz 1 , § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, ...
§ 11 MarktOWMV Mengenangaben zur Wägung von Preisen (vom 24.11.2020)
... Bis zum 15. Dezember 2020 haben die Meldepflichtigen nach § 2 Absatz 2a und 7a , § 3 Absatz 8, § 4 Absatz 4, § 5 Absatz 3 bis 5, § 5b Absatz 1 und § 5c ... 5b Absatz 1 und § 5c Absatz 1 eine einmalige Meldung über die gesamte Bezugsmenge der in § 2 Absatz 7a , § 3 Absatz 8, § 5b Absatz 4 und 5 und § 5c Absatz 2 bis 7 genannten Erzeugnisse im ... 5c Absatz 2 bis 7 genannten Erzeugnisse im Kalenderjahr 2019 und die gesamte Abgabemenge der in § 2 Absatz 2a , § 4 Absatz 4 und § 5 Absatz 3 bis 5 genannten Erzeugnisse im Kalenderjahr 2019, jeweils ...
Zitat in folgenden Normen
ESVG-Datenübermittlungsverordnung (ESVGDüV)
V. v. 09.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 76
§ 8 ESVGDüV Übermittlung von nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
... worden ist, sowie folgende in Nummer 4 genannte Daten der meldepflichtigen Unternehmen nach den §§ 2 bis 5 der Marktordnungswaren-Meldeverordnung zu übermitteln: 1. Name, Rufnummern ...
Dritte Verordnung zur Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
V. v. 16.11.2020 BGBl. I S. 2431
Artikel 2 3. MarktOWMVÄndV Inkrafttreten
... Verkündung in Kraft. (2) Abweichend von Absatz 1 gelten die Meldepflichten nach § 2 Absatz 2a und 7a , § 3 Absatz 8, § 4 Absatz 4, § 5 Absatz 3 bis 5, § 5b Absatz 4 und 5 und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
V. v. 16.11.2020 BGBl. I S. 2431
Artikel 1 3. MarktOWMVÄndV Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
... in Großverbraucherpackungen, Tank- oder Silofahrzeugen geliefert wird." 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach der Angabe „ § 2 Absatz 8" die Wörter „oder § 3 Absatz 3 oder § 3 Absatz 8" ... vom Unternehmenssitz des Meldepflichtigen gelten die Meldepflichten 1. nach den §§ 2 bis 5a für alle meldepflichtigen Erzeugnisse, die innerhalb des Hoheitsgebiets der ... gestrichen. b) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. die nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Absatz 2a, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1 Nummer 2, Absatz 7 Satz 1 Nummer 2, Absatz 7a, Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 , § 3 Absatz 2 bis 4 und Absatz 8, § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Absatz 2 ... Wägung von Preisen (1) Bis zum 15. Dezember 2020 haben die Meldepflichtigen nach § 2 Absatz 2a und 7a , § 3 Absatz 8, § 4 Absatz 4, § 5 Absatz 3 bis 5, § 5b Absatz 1 und § 5c ... 5b Absatz 1 und § 5c Absatz 1 eine einmalige Meldung über die gesamte Bezugsmenge der in § 2 Absatz 7a , § 3 Absatz 8, § 5b Absatz 4 und 5 und § 5c Absatz 2 bis 7 genannten Erzeugnisse im ... 5c Absatz 2 bis 7 genannten Erzeugnisse im Kalenderjahr 2019 und die gesamte Abgabemenge der in § 2 Absatz 2a , § 4 Absatz 4 und § 5 Absatz 3 bis 5 genannten Erzeugnisse im Kalenderjahr 2019, jeweils ...
Erste Verordnung zur Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2634
Artikel 1 1. MarktOWMVÄndV
... diese Jahreszeiträume umfassen bezüglich a) der Meldepflichten nach § 2 die Monate Juli bis einschließlich Juni des darauffolgenden Jahres, b) der ... nach den §§ 4 und 5 das Kalenderjahr." 2. Die §§ 2 bis 5 werden wie folgt gefasst: „§ 2 Meldepflichten der Getreide-, ... 2. Die §§ 2 bis 5 werden wie folgt gefasst: „§ 2 Meldepflichten der Getreide-, Stärke- und Futtermittelwirtschaft (1) Die in den ... für jeden Betrieb gesondert zu melden. Liegen mehrere Betriebe eines Unternehmens nach § 2 Absatz 8 in einem Land, so kann für diese eine zusammengefasste Meldung abgegeben werden. Die ... Erstreckt sich die Tätigkeit eines Unternehmens auf mehrere der in den §§ 2 oder 4 genannten Betriebsarten, hat die Meldung des Unternehmens zu sämtlichen Betriebsarten ... Absatz 3 wird Absatz 5. g) In dem neuen Absatz 5 werden die Angaben „§ 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 oder 3, § 4" durch die Angaben „§ 2 Absatz 2 bis 8, ... „§ 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 oder 3, § 4" durch die Angaben „§ 2 Absatz 2 bis 8, § 3 Absatz 2 bis 4, § 4 Absatz 2 bis 5" und die Angabe ... Bei der zuständige Stelle haben einzugehen: 1. die nach den §§ 2 und 4 abzugebenden Halbjahres- und Jahresmeldungen spätestens am 30. Tag nach ... 30. Tag nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums, 2. die nach den §§ 2 bis 4 und § 5 Absatz 1 und 2 abzugebenden monatlichen Meldungen spätestens am 20. Tag ... bereitgestellt werden." 5. In § 9 Satz 1 werden die Angaben „§ 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und 3 Satz 1, § 4 oder § 5 Abs. 1 oder 2 Satz 1" durch die ... 1 und 3 Satz 1, § 4 oder § 5 Abs. 1 oder 2 Satz 1" durch die Angaben „§ 2 Absatz 1, § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 oder 2" ersetzt. ... 1 oder 2" ersetzt. 6. In § 10 Nummer 1 werden die Angaben „§ 2 Abs. 1 oder 2 Satz 3, § 3 Abs. 1 oder 3 Satz 1, § 4, § 5 Abs. 1 oder 2 Satz 1 oder ... § 4, § 5 Abs. 1 oder 2 Satz 1 oder § 6 Abs. 3" durch die Angaben „§ 2 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 Nummer 1 oder § 4 Absatz 1 oder § 5 Absatz 1 Satz 1 oder ... Ablauf des 14. Dezember 2011 geltenden Fassung weiter: 1. Meldepflichten nach § 2 Absatz 1 für vor dem 1. Juli 2012 endende Meldezeiträume, 2. Meldepflichten ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
V. v. 07.02.2018 BGBl. I S. 192
Artikel 1 2. MarktOWMVÄndV Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
... 19 und wie folgt geändert: aa) In Buchstabe a werden nach der Angabe „nach § 2 " die Wörter „Absatz 2 bis 9" eingefügt. bb) In Buchstabe b ... Monate Oktober bis einschließlich September des darauffolgenden Jahres." 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „8" durch die ... des § 7 Nummer 1 Buchstabe a jährlich zu melden, soweit die Angaben nicht bereits nach § 2 Absatz 9 Satz 1 zu melden sind. (2) Hersteller von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit ... jeden Betrieb gesondert zu melden." b) In Absatz 5 werden die Wörter „ § 2 Absatz 2 bis 8 " durch die Wörter „§ 2 Absatz 2 bis 10" und die Wörter „oder ... Absatz 5 werden die Wörter „§ 2 Absatz 2 bis 8" durch die Wörter „ § 2 Absatz 2 bis 10 " und die Wörter „oder § 5 Abs. 1 oder 2" durch die Wörter „, ... einzugehen: 1. die abzugebenden Jahres- und Halbjahresmeldungen a) nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 Satz 1 Nummer 1, Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 , § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 Buchstabe a, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, ... 1 spätestens am 30. Tag nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums, b) nach § 2 Absatz 10 spätestens am 30. November eines Jahres für den vorangegangenen Berichtszeitpunkt, ... am 30. Oktober für das vorangegangene Wirtschaftsjahr, 2. die nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1 Nummer 2, Absatz 7 Satz 1 Nummer 2, Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 , § 3 Absatz 2 bis 4, § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ... 5a Absatz 1" ersetzt. 11. In § 10 Nummer 1 werden die Wörter „ § 2 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 Nummer 1 oder § 4 Absatz 1 oder § 5 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz ... § 4 Absatz 1 oder § 5 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2" durch die Wörter „ § 2 Absatz 1 , § 3 Absatz 1 oder Absatz 2a, § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 oder ... in der bis zum Ablauf des 15. Februar 2018 geltenden Fassung für Meldungen nach § 2 Absatz 4 für vor dem 1. Juli 2018 endende Meldezeiträume weiter und 2. sind die ... 2018 endende Meldezeiträume weiter und 2. sind die monatlichen Meldungen nach § 2 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 erstmals für den Meldezeitraum Juli 2018 abzugeben; mit der ersten Monatsmeldung haben die ...
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