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§ 3 - Sachbezugsverordnung (SachBezV)

Artikel 1 V. v. 04.12.1994 BGBl. I S. 3849; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3385
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 860-4-1-3-2 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Freie Unterkunft



(1) Der Wert einer Unterkunft beträgt monatlich 196,50 Euro.

(2) Der Wert der Unterkunft nach Absatz 1 vermindert sich

1.
bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 vom Hundert,

2.
für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende um 15 vom Hundert und

3.
bei der Belegung

-
mit zwei Beschäftigten um 40 vom Hundert,

-
mit drei Beschäftigten um 50 vom Hundert,

-
mit mehr als drei Beschäftigten um 60 vom Hundert.

(3) Wäre es nach Lage des einzelnen Falles unbillig, den Wert einer Unterkunft nach Absatz 1 zu bestimmen, kann die Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden; § 4 Abs. 1 Satz 2 findet Anwendung.

(4) § 1 Abs. 3 gilt entsprechend.



 

Zitierungen von § 3 SachBezV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SachBezV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachBezV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SachBezV Unterkunft und Wohnung
... oder eine Wohnung zur Verfügung gestellt, bestimmt sich ihr Wert nach den §§ 3 bis ...
§ 5 SachBezV Verbilligte Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung
... zwischen dem vereinbarten Preis und dem Wert, der sich bei freiem Bezug nach den §§ 1 bis 4 ergeben würde, dem Arbeitsentgelt ...
§ 6 SachBezV Sonstige Sachbezüge
... Werden Sachbezüge, die nicht von den §§ 1 bis 4 erfaßt werden, unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist als Wert für diese ... gilt entsprechend. (2) Werden Sachbezüge, die nicht von den §§ 1 bis 4 erfaßt werden, verbilligt zur Verfügung gestellt, ist als Wert der ...
§ 7 SachBezV Übergangsvorschrift
... in Artikel 3 des Einigungsvertrages bezeichneten Gebiet ist 1. abweichend von § 3 Abs. 1 die Unterkunft mit 182 Euro, 2. abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 2 die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt
V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3385; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2838
Artikel 3 SvENeuOrdV Änderung anderer Verordnungen
... ersetzt. 2. In Satz 2 wird die Angabe „§ 3 der Sachbezugsverordnung" durch die Angabe „§ 2 Abs. 3 der ...