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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben
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§ 3 - Sachbezugsverordnung (SachBezV)
Artikel 1 V. v. 04.12.1994 BGBl. I S. 3849; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3385
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 860-4-1-3-2 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.1995; FNA: 860-4-1-3-2 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Freie Unterkunft
§ 3 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Der Wert einer Unterkunft beträgt monatlich 196,50 Euro.
(2) Der Wert der Unterkunft nach Absatz 1 vermindert sich
- 1.
- bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 vom Hundert,
- 2.
- für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende um 15 vom Hundert und
- 3.
- bei der Belegung
- -
- mit zwei Beschäftigten um 40 vom Hundert,
- -
- mit drei Beschäftigten um 50 vom Hundert,
- -
- mit mehr als drei Beschäftigten um 60 vom Hundert.
(3) Wäre es nach Lage des einzelnen Falles unbillig, den Wert einer Unterkunft nach Absatz 1 zu bestimmen, kann die Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden; § 4 Abs. 1 Satz 2 findet Anwendung.
(4) § 1 Abs. 3 gilt entsprechend.
Zitierungen von § 3 SachBezV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SachBezV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SachBezV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SachBezV Unterkunft und Wohnung
... oder eine Wohnung zur Verfügung gestellt, bestimmt sich ihr Wert nach den §§ 3 bis ...
§ 5 SachBezV Verbilligte Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung
... zwischen dem vereinbarten Preis und dem Wert, der sich bei freiem Bezug nach den §§ 1 bis 4 ergeben würde, dem Arbeitsentgelt ...
§ 6 SachBezV Sonstige Sachbezüge
... Werden Sachbezüge, die nicht von den §§ 1 bis 4 erfaßt werden, unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist als Wert für diese ... gilt entsprechend. (2) Werden Sachbezüge, die nicht von den §§ 1 bis 4 erfaßt werden, verbilligt zur Verfügung gestellt, ist als Wert der ...
§ 7 SachBezV Übergangsvorschrift
... in Artikel 3 des Einigungsvertrages bezeichneten Gebiet ist 1. abweichend von § 3 Abs. 1 die Unterkunft mit 182 Euro, 2. abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 2 die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt
V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3385; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2838
Artikel 3 SvENeuOrdV Änderung anderer Verordnungen
... ersetzt. 2. In Satz 2 wird die Angabe § 3 der Sachbezugsverordnung" durch die Angabe § 2 Abs. 3 der ...
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