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§ 12 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin (BauStoffPrAusbV k.a.Abk.)
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer vom 13. Mai 1975 (BGBl. I S. 1136) außer Kraft.
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