Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung, Lernziele a und b,
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele a und b,
- 1.4
- Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung, Lernziele a und c,
- 1.6
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.7
- Umweltschutz,
- 2.1
- Lern- und Arbeitstechniken, Lernziel a,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
- 2.4
- Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
- Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung, Lernziel a,
- 5.2
- Vermittlung, Lernziele a und b,
- 6.1
- Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit
- 10.
- Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben, Lernziele a und b
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele c bis e,
- 2.1
- Lern- und Arbeitstechniken, Lernziele b bis e,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und c,
- 2.3
- Datenschutz,
- 2.4
- Bürowirtschaft, Lernziel c,
- 3.1
- Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen, Lernziele a und b,
- 3.2
- Kundenorientierung,
- 3.3
- Arbeiten im Team, Lernziel b,
- 4.
- Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik,
- 8.
- Finanzwirtschaft, Lernziel c,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 7.1
- Versicherungspflicht,
- 7.2
- Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld
- 11.1
- Arbeitslosengeld II
- 11.2
- Sozialgeld, Lernziele a bis c
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 2.5
- Verwaltungsverfahren, Lernziele a und b,
- 3.1
- Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen, Lernziele c und d,
- 3.3
- Arbeiten im Team, Lernziele a und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele c bis e,
- 2.1
- Lern- und Arbeitstechniken,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und c,
- 2.3
- Datenschutz,
- 2.4
- Bürowirtschaft, Lernziele b und c,
- 3.2
- Kundenorientierung,
- 3.3
- Arbeiten im Team, Lernziel b,
- 8.
- Finanzwirtschaft, Lernziel c,
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung, Lernziel c,
- 1.3
- Selbstverwaltung,
- 1.4
- Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung, Lernziele b, d und e,
- 1.5
- Personalwesen,
- 8.
- Finanzwirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele a bis c und e,
- 2.1
- Lern- und Arbeitstechniken,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und c,
- 2.3
- Datenschutz,
- 2.4
- Bürowirtschaft, Lernziele b und c,
- 3.
- Kommunikation und Kooperation,
- 8.
- Finanzwirtschaft, Lernziel c,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
- Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung, Lernziele b bis d,
- 5.2
- Vermittlung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziel f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele c und d,
- 2.1
- Lern- und Arbeitstechniken,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und c,
- 2.3
- Datenschutz,
- 3.
- Kommunikation und Kooperation,
- 4.
- Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik,
- 5.1
- Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung, Lernziel a,
- 5.2
- Vermittlung, Lernziele a und b,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 2.5
- Verwaltungsverfahren, Lernziele c bis f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele c bis e,
- 2.5
- Verwaltungsverfahren, Lernziele a und b,
- 3.
- Kommunikation und Kooperation,
- 7.1
- Versicherungspflicht, Lernziel a,
- 7.2
- Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld
- 10.
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- 11.1
- Arbeitslosengeld II
- 11.2
- Sozialgeld
fortzuführen.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.2
- Vermittlung, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele c bis f,
- 3.
- Kommunikation und Kooperation,
- 4.
- Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik,
- 5.1
- Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung,
- 5.2
- Vermittlung, Lernziele a, b und d,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.2
- Förderung der beruflichen Weiterbildung,
- 6.3
- Förderung der Eingliederung von Arbeitnehmern
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele c bis e,
- 3.
- Kommunikation und Kooperation,
- 6.1
- Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit,
- 8.
- Finanzwirtschaft, Lernziel c,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 9.
- Familienleistungsausgleich
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele c und d,
- 2.5
- Verwaltungsverfahren,
- 3.
- Kommunikation und Kooperation,
- 7.2
- Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld
- 10.
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- 11.1
- Arbeitslosengeld II
- 11.2
- Sozialgeld
fortzuführen.