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§ 11 - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Artikel 1 G. v. 27.04.2002 BGBl. I S. 1467, 1468; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Geltung ab 01.05.2002; FNA: 860-9-2 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.05.2002; FNA: 860-9-2 Sozialgesetzbuch
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§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache
(1) 1Träger öffentlicher Gewalt sollen mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren. 2Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern.
(2) Ist die Erläuterung nach Absatz 1 nicht ausreichend, sollen Träger öffentlicher Gewalt auf Verlangen Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Leichter Sprache erläutern.
(3) 1Kosten für Erläuterungen im notwendigen Umfang nach Absatz 1 *) oder 2 sind von dem zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu tragen. 2Der notwendige Umfang bestimmt sich nach dem individuellen Bedarf der Berechtigten.
(4) 1Träger öffentlicher Gewalt sollen Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen. 2Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass die Träger öffentlicher Gewalt die Leichte Sprache stärker einsetzen und ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache auf- und ausgebaut werden.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die fehlerhafte Änderungsanweisung in Artikel 3 Nummer 6 G. v. 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1117) wurde sinngemäß konsolidiert.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen G. v. 10. Juli 2018 BGBl. I S. 1117 m.W.v. 14. Juli 2018
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Frühere Fassungen von § 11 BGG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.07.2018 | Artikel 3 Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 10.07.2018 BGBl. I S. 1117 |
aktuell vorher | 01.01.2018 | Artikel 2 Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts vom 19.07.2016 BGBl. I S. 1757 |
aktuell vorher | 27.07.2016 | Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts vom 19.07.2016 BGBl. I S. 1757 |
aktuell | vor 27.07.2016 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 11 BGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Artikel 1 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2970; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 21 BFSG Marktüberwachungsmaßnahmen
... ist, in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. (6) Die §§ 10 und 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gelten für das Verfahren nach Absatz 4 ...
§ 28 BFSG Marktüberwachung von Dienstleistungen
... 5 der Kommunikationshilfenverordnung gilt entsprechend. (6) Die §§ 10 und 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gelten für das Verfahren nach Absatz 4 ...
§ 32 BFSG Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren (vom 13.10.2023)
... 5 der Kommunikationshilfenverordnung gilt entsprechend. (5) Die §§ 10 und 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gelten für das Verwaltungsverfahren nach dieser Vorschrift ...
Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1757
Artikel 6 BGGWEntG Evaluierung
... nach Verkündung dieses Gesetzes über die Wirkungen der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 11 , 12, 13, 15, 16 und 19 des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie des § 17 Absatz 2a des ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (SGB I)
Artikel I G. v. 11.12.1975 BGBl. I S. 3015; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 17 SGB I Ausführung der Sozialleistungen (vom 01.01.2023)
... Kommunikationshilfenverordnung in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. (2a) § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gilt in seiner jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung von Sozialleistungen ...
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 8d G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 19 SGB X Amtssprache (vom 01.01.2017)
... in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. (1a) § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gilt in seiner jeweils geltenden Fassung für das ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1757
Artikel 1 BGGWEntG Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
... § 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken § 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache § 12 Barrierefreie ... erforderlich ist" gestrichen. 13. Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt: „§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache ... 13. Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt: „§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache Träger öffentlicher Gewalt im ... Texten in Leichter Sprache auf- und ausgebaut werden." 14. Der bisherige § 11 wird § 12 und wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ... 7 Abs. 2" durch die Angabe „§ 7 Absatz 1" und die Angabe „§ 11 Abs. 1" durch die Angabe „§ 12 Absatz 1"ersetzt. b) Absatz 2 wird ...
Artikel 2 BGGWEntG Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018
... 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert ... 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache (1) Träger öffentlicher Gewalt im ...
Artikel 3 BGGWEntG Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
... 2. Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gilt in seiner jeweils geltenden Fassung bei der ...
Artikel 4 BGGWEntG Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
... 2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gilt in seiner jeweils geltenden Fassung für das ...
Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1117
Artikel 3 SozRÄndG Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe eingefügt: „Abschnitt 2a Barrierefreie ... die Wörter „im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1" gestrichen. 6. § 11 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „im ... In Satz 2 werden die Wörter „in Satz 1 genannten" gestrichen. 7. Nach § 11 wird folgende Überschrift eingefügt: „Abschnitt 2a Barrierefreie ...
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