Tools:
Update via:
§ 12b - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Artikel 1 G. v. 27.04.2002 BGBl. I S. 1467, 1468; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Geltung ab 01.05.2002; FNA: 860-9-2 Sozialgesetzbuch
| |
Geltung ab 01.05.2002; FNA: 860-9-2 Sozialgesetzbuch
| |
§ 12b Erklärung zur Barrierefreiheit
(1) Die öffentlichen Stellen des Bundes veröffentlichen eine Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Websites oder mobilen Anwendungen.
(2) Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält
- 1.
- für den Fall, dass ausnahmsweise keine vollständige barrierefreie Gestaltung erfolgt ist,
- a)
- die Benennung der Teile des Inhalts, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind,
- b)
- die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung sowie
- c)
- gegebenenfalls einen Hinweis auf barrierefrei gestaltete Alternativen,
- 2.
- eine unmittelbar zugängliche barrierefrei gestaltete Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren mitzuteilen und um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen,
- 3.
- einen Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 16, der
- a)
- die Möglichkeit, ein solches Schlichtungsverfahren durchzuführen, erläutert und
- b)
- die Verlinkung zur Schlichtungsstelle enthält.
(3) Zu veröffentlichen ist die Erklärung zur Barrierefreiheit
- 1.
- auf Websites öffentlicher Stellen des Bundes, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden: ab dem 23. September 2019,
- 2.
- auf Websites öffentlicher Stellen des Bundes, die nicht unter Nummer 1 fallen: ab dem 23. September 2020,
- 3.
- auf mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes: ab dem 23. Juni 2021.
(4) Die öffentliche Stelle des Bundes antwortet auf Mitteilungen oder Anfragen, die ihr aufgrund der Erklärung zur Barrierefreiheit übermittelt werden, spätestens innerhalb eines Monats.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen G. v. 10. Juli 2018 BGBl. I S. 1117 m.W.v. 14. Juli 2018
Frühere Fassungen von § 12b BGG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 14.07.2018 | Artikel 3 Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 10.07.2018 BGBl. I S. 1117 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12b BGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12b BGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
V. v. 12.09.2011 BGBl. I S. 1843; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 286
§ 2 BITV 2.0 Anwendungsbereich (vom 25.05.2019)
... Die Verordnung gilt unter Berücksichtigung der Umsetzungsfristen der §§ 12a bis 12c des Behindertengleichstellungsgesetzes für folgende Angebote, Anwendungen und ...
§ 7 BITV 2.0 Erklärung zur Barrierefreiheit (vom 25.05.2019)
... Die Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes ist in einem barrierefreien und maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen und muss von der ... auf der Website der öffentlichen Stelle, zu veröffentlichen. (2) Die nach § 12b Absatz 2 Nummer 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes bereitzustellende Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen (Feedback-Mechanismus), soll ...
§ 9 BITV 2.0 Berichterstattung (vom 25.05.2019)
... insbesondere auch Angaben über: 1. die Nutzung des Durchsetzungsverfahrens nach § 12b Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes, 2. die ...
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Artikel 3 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624, 683; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 222
§ 9 KonzVgV Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren (vom 14.07.2018)
... die barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Mittel nach den §§ 4, 12a und 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Der ...
Sektorenverordnung (SektVO)
Artikel 2 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624, 657; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 39
§ 11 SektVO Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren (vom 14.07.2018)
... die barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Mittel nach den §§ 4, 12a und 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Der ...
Vergabeverordnung (VgV)
Artikel 1 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 39
§ 11 VgV Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren (vom 14.07.2018)
... die barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Mittel nach den §§ 4, 12a und 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1117
Artikel 3 SozRÄndG Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
... d) Nach der Angabe zu § 12a wird folgende Angabe eingefügt: „ § 12b Erklärung zur Barrierefreiheit". e) Nach der Angabe zu § 12b wird ... „§ 12b Erklärung zur Barrierefreiheit". e) Nach der Angabe zu § 12b wird folgende Angabe eingefügt: „§ 12c Berichterstattung über ... soweit möglich barrierefrei zu gestalten." 10. Nach § 12a wird folgender § 12b eingefügt: „§ 12b Erklärung zur Barrierefreiheit (1) ... 10. Nach § 12a wird folgender § 12b eingefügt: „ § 12b Erklärung zur Barrierefreiheit (1) Die öffentlichen Stellen des Bundes ... übermittelt werden, spätestens innerhalb eines Monats." 11. Nach § 12b wird folgender § 12c eingefügt: „§ 12c Berichterstattung ...
Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 738
Artikel 1 BITVuaÄndV Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
... (1) Die Verordnung gilt unter Berücksichtigung der Umsetzungsfristen der §§ 12a bis 12c des Behindertengleichstellungsgesetzes für folgende Angebote, Anwendungen und ... 7 Erklärung zur Barrierefreiheit (1) Die Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes ist in einem barrierefreien und maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen und muss von der ... auf der Website der öffentlichen Stelle, zu veröffentlichen. (2) Die nach § 12b Absatz 2 Nummer 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes bereitzustellende Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen (Feedback-Mechanismus), soll ... insbesondere auch Angaben über: 1. die Nutzung des Durchsetzungsverfahrens nach § 12b Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes, 2. die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1961/a212242.htm