(2) 1Soweit aufgrund der Art der Behinderung oder des Alters des Menschen mit Behinderungen die artgerechte Haltung des Assistenzhundes in der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft nicht sichergestellt ist, ist die Versorgung des Assistenzhundes durch eine weitere Bezugsperson sicherzustellen. 2In diesem Fall gilt diese Bezugsperson als Halter des Assistenzhundes.
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G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 9 TeilhStG Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ... 12g Prüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft § 12h Haltung von Assistenzhunden § 12i Zulassung einer Ausbildungsstätte für ... § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt werden, finden die §§ 12f bis 12k und die Vorgaben einer Rechtsverordnung nach § 12l Nummer 1, 2 und 4 bis 6 dieses ... ein Zertifikat eines Prüfers im Sinne von § 12j Absatz 2 zu bescheinigen. § 12h Haltung von Assistenzhunden (1) Der Halter eines Assistenzhundes ist zur artgerechten ... für Arbeit und Soziales untersucht die Umsetzung und die Auswirkungen der §§ 12e bis 12l in den Jahren 2021 bis 2024. Im Rahmen dieser Studie können Ausgaben wie ...