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§ 10 - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Artikel 1 G. v. 27.04.2002 BGBl. I S. 1467, 1468; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Geltung ab 01.05.2002; FNA: 860-9-2 Sozialgesetzbuch
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§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken



(1) 1Träger öffentlicher Gewalt haben bei der Gestaltung von Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken eine Behinderung von Menschen zu berücksichtigen. 2Blinde und sehbehinderte Menschen können zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 insbesondere verlangen, dass ihnen Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden.

(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bei welchen Anlässen und in welcher Art und Weise die in Absatz 1 genannten Dokumente blinden und sehbehinderten Menschen zugänglich gemacht werden.





 

Frühere Fassungen von § 10 BGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.07.2018Artikel 3 Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
vom 10.07.2018 BGBl. I S. 1117
aktuell vorher 27.07.2016Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
vom 19.07.2016 BGBl. I S. 1757
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 12 Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 262 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 BGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 BGG Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren (vom 14.07.2018)
... mit Behinderungen in ihren Rechten aus § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1, § 10 Absatz 1 Satz 2 oder § 12a, soweit die Verpflichtung von Trägern öffentlicher Gewalt zur ...
§ 15 BGG Verbandsklagerecht (vom 14.07.2018)
... des Bundes zur Herstellung der Barrierefreiheit in § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1 und § 10 Absatz 1 Satz 2 sowie in § 12a, soweit die Verpflichtung von Trägern öffentlicher Gewalt zur ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung (BGleiSV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung (VBD)
V. v. 17.07.2002 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659
Sonstige
Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659
 
Zitat in folgenden Normen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Artikel 1 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2970; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 21 BFSG Marktüberwachungsmaßnahmen
... geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. (6) Die §§ 10 und 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gelten für das Verfahren nach Absatz 4 ...
§ 28 BFSG Marktüberwachung von Dienstleistungen
... § 5 der Kommunikationshilfenverordnung gilt entsprechend. (6) Die §§ 10 und 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gelten für das Verfahren nach Absatz 4 ...
§ 32 BFSG Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren (vom 13.10.2023)
... § 5 der Kommunikationshilfenverordnung gilt entsprechend. (5) Die §§ 10 und 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gelten für das Verwaltungsverfahren nach dieser ...

Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung (VBD)
V. v. 17.07.2002 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659
§ 1 VBD Anwendungsbereich (vom 03.12.2016)
... werden (Berechtigte). (2) Die Berechtigten können ihren Anspruch nach § 10 Absatz 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes gegenüber jedem Träger ...
§ 2 VBD Gegenstand der Zugänglichmachung (vom 03.12.2016)
... Anspruch nach § 10 Absatz 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes umfasst Bescheide, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1757
Artikel 1 BGGWEntG Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
... Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen § 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken § 11 Verständlichkeit und Leichte ... 4. die geeigneten Kommunikationshilfen im Sinne des Absatzes 1." 12. § 10 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 7 ... Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist" gestrichen. 13. Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt: „§ 11 Verständlichkeit und ... Behinderungen in ihren Rechten aus § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1, § 10 Absatz 1 Satz 2 oder § 12 Absatz 1 verletzt, können an ihrer Stelle und mit ihrem ...

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Artikel 12 SGBIVuaÄndG Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
...  In § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 ...

Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1117
Artikel 3 SozRÄndG Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
... die Wörter „im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1" gestrichen. 5. In § 10 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1" gestrichen.  ... aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Satz 2 , § 12 Absatz 1" durch die Wörter „§ 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1 und ... 2, § 12 Absatz 1" durch die Wörter „§ 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1 und § 10 Absatz 1 Satz 2 sowie in § 12a, soweit die Verpflichtung von Trägern öffentlicher Gewalt zur ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 262 9. ZustAnpV Behindertengleichstellungsgesetz
...  In § 5 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 1 und 2, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 1 Satz 2 und § 13 Abs. 3 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes ...