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Anlage - Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung (EBPV)
Artikel 2 V. v. 07.07.2000 BGBl. I S. 1023, 1025; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.05.2011 BGBl. I S. 810
Geltung ab 01.02.2001; FNA: 930-9-7 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Geltung ab 01.02.2001; FNA: 930-9-7 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Anlage (zu § 19 Absatz 1)
Anlage hat 2 frühere Fassungen
1 | 2 | 3 | 4 |
Note | Zwischennote | Prozent-Anteil der Leistungspunkte | Leistungen |
sehr gut | 1,0 | 100 bis 93,7 | eine Leistung, die den Anforderungen in be- sonderem Maße entspricht |
1,3 | unter 93,7 bis 87,5 | ||
gut | 1,7 | unter 87,5 bis 83,4 | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
2,0 | unter 83,4 bis 79,2 | ||
2,3 | unter 79,2 bis 75,0 | ||
befriedigend | 2,7 | unter 75,0 bis 70,9 | eine Leistung, die im Allgemeinen den An- forderungen entspricht |
3,0 | unter 70,9 bis 66,7 | ||
3,3 | unter 66,7 bis 62,5 | ||
ausreichend | 3,7 | unter 62,5 bis 56,6 | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
4,0 | unter 56,6 bis 50,0 | ||
mangelhaft | 5,0 | unter 50,0 bis 25,0 | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit be- hoben werden könnten |
ungenügend | 6,0 | unter 25,0 bis 0 | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grund- kenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten |
Andere als die in Spalte 2 aufgeführten Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung V. v. 9. Mai 2011 BGBl. I S. 810 m.W.v. 12. Mai 2011
Frühere Fassungen von Anlage EBPV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.05.2011 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung vom 09.05.2011 BGBl. I S. 810 |
aktuell vorher | 14.07.2007 | Artikel 5 Zweite Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 05.07.2007 BGBl. I S. 1305 |
aktuell | vor 14.07.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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