Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung
V. v. 09.05.2011 BGBl. I S. 810
Artikel 1 1. EBPVÄndV ... mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen." 8. Die §§ 14 und 15 werden wie folgt gefasst: „§ 14 Mündliche Prüfung (1) ... Bei Stimmengleichheit entscheidet der jeweilige Fachprüfer. § 15 Nichtöffentlichkeit Die mündliche Prüfung ist nicht öffentlich. Es ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1963/v27551.htm