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Frühere Fassungen von § 67a AO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2021 | Artikel 12 Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 BGBl. I S. 2338 |
aktuell vorher | 01.01.2013 (28.03.2013) | Artikel 1 Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 21.03.2013 BGBl. I S. 556 |
aktuell vorher | 01.01.2007 (15.10.2007) | Artikel 5 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 BGBl. I S. 2332 |
aktuell | vor 01.01.2007 (15.10.2007) | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1966/al27760.htm