interne Verweise§ 158 AO Beweiskraft der Buchführung (vom 01.01.2023) ... und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen. (2) Absatz 1 gilt ...
§ 193 AO Zulässigkeit einer Außenprüfung (vom 01.07.2021) ... Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind und bei Steuerpflichtigen im Sinne des § 147a . (2) Bei anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Steuerpflichtigen ist eine ...
§ 379 AO Steuergefährdung (vom 06.12.2024) ... nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt oder 8. entgegen § 147a Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 eine Aufzeichnung oder eine Unterlage nicht oder nicht mindestens sechs Jahre aufbewahrt ...
Zitat in folgenden NormenBAB-Konzessionsabgabenverordnung (BAB-KAbgV)
V. v. 24.06.1997 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
G. v. 14.12.1976 BGBl. I S. 3341, 1977 I S. 667; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 22 EGAO Mitwirkungspflichten der Beteiligten; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (vom 01.07.2021) ... 3 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2302). (3) § 147a Absatz 2 der Abgabenordnung in der am 25. Juni 2017 geltenden Fassung ist erstmals auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, ... dem 31. Dezember 2017 beginnen. (4) § 3 Absatz 4 Nummer 3, § 90 Absatz 2, § 147a Absatz 1 Satz 6 , § 162 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 4a sowie § 193 Absatz 2 Nummer 3 der Abgabenordnung in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1042
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Artikel 3 PStTGEG Änderung der Abgabenordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 147a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 147b Verordnungsermächtigung ... Datenverarbeitungssystemen unabhängig von deren Einsatzort aufbewahren." 11. § 147a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 5 wird wie folgt gefasst: ... die Angabe „und 6" durch die Angabe „bis 7" ersetzt. 12. Nach § 147a wird folgender § 147b eingefügt: „§ 147b ... und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen. (2) Absatz 1 gilt ... nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt oder 8. entgegen § 147a Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 eine Aufzeichnung oder eine Unterlage nicht oder nicht mindestens sechs Jahre aufbewahrt". ...
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2302
Artikel 3 StHBG Änderung der Abgabenordnung ... wird nach der Angabe zu § 147 folgende Angabe eingefügt: „§ 147a Vorschriften für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen bestimmter ... nicht nach § 328 erzwungen werden." 3. Nach § 147 wird folgender § 147a eingefügt: „§ 147a Vorschriften für die Aufbewahrung von ... 3. Nach § 147 wird folgender § 147a eingefügt: „§ 147a Vorschriften für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen bestimmter ... unterhalten, die freiberuflich tätig sind und bei Steuerpflichtigen im Sinne des § 147a ." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird das ...
Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 16 WaChaG Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung ... „§ 40 Aufbewahrungsfristen bestimmter Steuerpflichtiger § 147a Absatz 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2027 geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2027 ... für den Veranlagungszeitraum 2027 anzuwenden. Soweit Steuerpflichtige die Voraussetzungen des § 147a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung in der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung im Veranlagungszeitraum 2026 oder früher ... Dezember 2026 geltenden Fassung im Veranlagungszeitraum 2026 oder früher erfüllen, ist § 147a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung in der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung bis zum Auslaufen der Aufbewahrungsfrist nach ... in der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung bis zum Auslaufen der Aufbewahrungsfrist nach § 147a Absatz 1 Satz 4 der Abgabenordnung weiter anzuwenden, soweit der Steuerpflichtige nicht § 147a Absatz 1 Satz 1 der ... 147a Absatz 1 Satz 4 der Abgabenordnung weiter anzuwenden, soweit der Steuerpflichtige nicht § 147a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2027 geltenden Fassung ab dem Veranlagungszeitraum 2027 ...
Zitate in aufgehobenen TitelnSteuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV)
V. v. 18.09.2009 BGBl. I S. 3046; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
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