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Zitierungen von § 48 AO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Umsatzsteuergesetz (UStG)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 13c UStG Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (vom 01.01.2017)
... Abtretungsempfänger auf die nach Absatz 1 Satz 1 festgesetzte Steuer Zahlungen im Sinne des § 48 der Abgabenordnung geleistet hat, haftet er nicht. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten bei der ...
§ 22 UStG Aufzeichnungspflichten (vom 01.07.2021)
... (4e) Wer in den Fällen des § 13c Zahlungen nach § 48 der Abgabenordnung leistet, hat Aufzeichnungen über die entrichteten Beträge zu führen. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1966/v27740.htm