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Zitierungen von § 48 AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Umsatzsteuergesetz (UStG)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 13c UStG Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (vom 06.12.2024)
... Abtretungsempfänger auf die nach Absatz 1 Satz 1 festgesetzte Steuer Zahlungen im Sinne des § 48 der Abgabenordnung geleistet hat, haftet er nicht. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten bei der ...
§ 22 UStG Aufzeichnungspflichten (vom 01.01.2025)
...  (4e) Wer in den Fällen des § 13c Zahlungen nach § 48 der Abgabenordnung leistet, hat Aufzeichnungen über die entrichteten Beträge zu führen. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 16 JStG 2024 Änderung der Abgabenordnung
... 46 Abtretung, Verpfändung, Pfändung § 47 Erlöschen § 48 Leistung durch Dritte, Haftung Dritter § 49 Verschollenheit § 50 ...
 
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