interne Verweise§ 155 AO Steuerfestsetzung (vom 01.01.2017) ... Anrechnungen von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen mit Nebenbestimmungen nach § 120 versehen oder verbunden werden, soweit dies durch eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums ...
§ 379 AO Steuergefährdung (vom 06.12.2024) ... (3) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Auflage nach § 120 Abs. 2 Nr. 4 zuwiderhandelt, die einem Verwaltungsakt für Zwecke der besonderen Steueraufsicht ...
Zitat in folgenden NormenAlkoholsteuerverordnung (AlkStV)
V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 16 AlkStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021) ... Satz 2 und § 41 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Das Hauptzollamt kann, wenn Steuerbelange dadurch nicht ...
§ 17 AlkStV Registrierter Versender (vom 13.02.2023) ... 7 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zu leisten. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Die Erlaubnis nach Absatz 3 gilt nicht für die Orte ...
§ 48 AlkStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023) ... Satz 2 und § 41 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Empfänger ...
§ 48a AlkStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023) ... eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Versender zusätzlich ...
§ 50 AlkStV Versandhandel (vom 13.02.2023) ... dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ...
§ 59 AlkStV Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein (vom 01.07.2021) ... zur steuerfreien Verwendung aus. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Das Hauptzollamt erteilt keine Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung ...
Biersteuerverordnung (BierStV)
Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319; zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 5 BierStV Erteilung der Erlaubnis (vom 01.11.2022) ... Gefährdung der Steuer erkennbar sind. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (2) Eine Erlaubnis für ein Steuerlager wird nicht erteilt, wenn ...
§ 13 BierStV Registrierter Empfänger (vom 01.11.2022) ... Satz 2 und § 19 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Das Hauptzollamt kann, wenn Steuerbelange dadurch nicht ...
§ 14 BierStV Registrierter Versender (vom 01.11.2022) ... 7 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zu leisten. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Die Erlaubnis als registrierter Versender gilt nicht ...
§ 35 BierStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023) ... Satz 2 und § 19 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Empfänger, ...
§ 35a BierStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023) ... eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Versender, ...
§ 37 BierStV Versandhandel (vom 13.02.2023) ... dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ...
Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG)
Artikel 20 G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150, 3176; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 12 BodSchätzG Anwendung der Abgabenordnung (vom 01.01.2025) ... der Dritte Abschnitt des Ersten Teils (§§ 16 bis 29), der Dritte Teil (§§ 78 bis 133) und der Siebente Teil (§§ 347 bis 368) der Abgabenordnung Anwendung. ...
Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
§ 26 EnergieStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021) ... gilt § 29 sinngemäß. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. (3a) Für die Überprüfung der Erlaubnis gilt § 14 ...
§ 27 EnergieStV Registrierter Versender (vom 13.02.2023) ... gilt § 29 sinngemäß. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. (3a) Für die Überprüfung der Erlaubnis gilt § 14 ...
§ 38 EnergieStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023) ... § 29 gilt entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung verbunden werden. (4) Für die Überprüfung der Erlaubnis gilt § 14 ...
§ 38a EnergieStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023) ... eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Abgabenordnung versehen werden. (4) Für die Überprüfung der Erlaubnis gilt § 14 ...
§ 42 EnergieStV Versandhandel (vom 13.02.2023) ... dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ...
§ 53 EnergieStV Erteilung der Erlaubnis (vom 01.01.2021) ... als Nachweis der Bezugsberechtigung aus. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. ...
§ 54 EnergieStV Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis (vom 01.01.2025) ... ist die Erlaubnis zu widerrufen. (7) Soll in Fällen, in denen die Erlaubnis nach § 120 Absatz 2 Nummer 1 der Abgabenordnung befristet ist, ein beim Ablauf der Frist vorhandener Bestand an Energieerzeugnissen noch ...
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
neugefasst durch B. v. 27.02.1997 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 34 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 28a ErbStG Verschonungsbedarfsprüfung (vom 15.12.2018) ... Der Verwaltungsakt nach Absatz 1 Satz 1 steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs ( § 120 Absatz 2 Nummer 3 der Abgabenordnung ). Der Verwaltungsakt über den Erlass nach Absatz 1 Satz 1 ist bei Eintritt der ...
Kaffeesteuerverordnung (KaffeeStV)
Artikel 5 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3334; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 5 KaffeeStV Erteilung der Erlaubnis (vom 01.07.2021) ... Gefährdung der Steuer erkennbar sind. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (2) Für die Belieferung des Groß- und Einzelhandels wird ...
§ 27 KaffeeStV Versandhandel (vom 29.10.2022) ... dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ...
Luftverkehrsteuer-Durchführungsverordnung (LuftVStDV)
V. v. 22.08.2012 BGBl. I S. 1812; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 5 SchaumwZwStV Erteilung der Erlaubnis (vom 01.07.2021) ... Gefährdung der Steuer erkennbar sind. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (2) Eine Erlaubnis für ein Steuerlager wird nicht erteilt, wenn ...
§ 12 SchaumwZwStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021) ... Satz 2 und § 18 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Das Hauptzollamt kann, wenn Steuerbelange dadurch nicht ...
§ 13 SchaumwZwStV Registrierter Versender (vom 13.02.2023) ... 7 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zu leisten. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Die Erlaubnis als registrierter Versender gilt nicht ...
§ 34 SchaumwZwStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023) ... Satz 2 und § 18 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Empfänger ...
§ 34a SchaumwZwStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023) ... eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Versender zusätzlich ...
§ 36 SchaumwZwStV Versandhandel (vom 13.02.2023) ... dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ...
§ 46 SchaumwZwStV Steuerlagerinhaber (vom 01.07.2021) ... die §§ 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (3) Inhaber von Weinherstellungsbetrieben mit einer ...
§ 48 SchaumwZwStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021) ... die §§ 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (3) Das Hauptzollamt kann, wenn Steuerbelange dadurch nicht ...
§ 49 SchaumwZwStV Registrierter Versender (vom 01.07.2021) ... die §§ 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (3) Für das Führen eines Beleghefts sowie für die ...
§ 51 SchaumwZwStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023) ... die §§ 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (3) Für die Zulassung weiterer Empfangsorte gilt § 34 Absatz ...
§ 51a SchaumwZwStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023) ... die §§ 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (3) Für die Zulassung weiterer Versandorte gilt § 34a Absatz ...
Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
V. v. 31.05.2000 BGBl. I S. 794; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Tabaksteuerverordnung (TabStV)
Artikel 1 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3263; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 204
§ 6 TabStV Erteilung der Erlaubnis (vom 01.07.2021) ... Gefährdung der Steuer erkennbar sind. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (2) In den Fällen des § 5 Absatz 4 wird die ...
§ 13 TabStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021) ... 2 sowie § 19 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (5) Das Hauptzollamt kann, wenn Steuerbelange dadurch nicht ...
§ 14 TabStV Registrierter Versender (vom 13.02.2023) ... 8 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zu leisten. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Die Erlaubnis als registrierter Versender gilt nicht ...
§ 40 TabStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023) ... Satz 2 und § 19 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Empfänger ...
§ 40a TabStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023) ... eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Versender zusätzlich ...
§ 46 TabStV Erteilung der Erlaubnis (vom 01.07.2021) ... Steueraufsicht erforderlichen Auflagen. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (2) Die Erlaubnis ist dem Steuerlagerinhaber oder dem registrierten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022) ... 5 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 1 wird das Komma am Ende durch das Wort ... 5 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. d) In Absatz 4 und Absatz 5 Satz 2 wird jeweils das Wort ... 4 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. d) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In ... 6 Absatz 1 Satz 2 und § 19 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Empfänger, zusätzlich zu ... Versender eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Versender, zusätzlich zu den ... Steuerbelange dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ... 2 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. cc) Folgender Satz wird angefügt: ...
Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 1 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... von § 3b Absatz 1 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. § 11c Verfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten ... von § 3b Absatz 2 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden." 7. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz ...
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ... von § 2a Absatz 1 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. § 1e Verfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten ... des § 2a Absatz 2 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden." 5. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz ...
Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2464
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 1 StVfModG Änderung der Abgabenordnung ... Anrechnungen von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen mit Nebenbestimmungen nach § 120 versehen oder verbunden werden, soweit dies durch eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums ...
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ... folgender Satz angefügt: „Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden." 7. Dem § 4 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: ... Absatz 1 Nummer 2 kein Erlaubnisschein ausgestellt. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden." 11. § 10 wird wie folgt geändert: a) Der ...
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung (vom 09.11.2022) ... 5 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „des § ... 5 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. d) In Absatz 5 wird das Wort „zuständige" ... 4 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. d) Absatz 4 wird wie folgt ... 7 Absatz 1 Satz 2 und § 19 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Empfänger zusätzlich zu ... Versender eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Versender zusätzlich zu den ... 2 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) ...
Artikel 2 7. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (vom 09.11.2022) ... 5 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 1 wird nach dem Komma das Wort ... 5 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. d) In Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 wird jeweils das ... 4 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. d) Absatz 4 wird wie folgt ... § 6 Satz 2 und § 18 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Empfänger zusätzlich zu ... Versender eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Versender zusätzlich zu den ... Steuerbelange dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ... 2 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort ... 4 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. 59. In § 47 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 wird ... 4 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: ... 4 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. 62. § 50 wird wie folgt ... gelten die §§ 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (3) Für die Zulassung weiterer Empfangsorte gilt § 34 ... gelten die §§ 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (3) Für die Zulassung weiterer Versandorte gilt § 34a ...
Artikel 3 7. VerbrStÄndV Änderung der Kaffeesteuerverordnung (vom 09.11.2022) ... 5 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „des § 4 ... Steuerbelange dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ...
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... Steuer zu leisten. § 29 gilt entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung verbunden werden. (4) Für die Überprüfung der Erlaubnis gilt § 14 ... Versender eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Abgabenordnung versehen werden. (4) Für die Überprüfung der Erlaubnis gilt § 14 ... Steuerbelange dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ...
Steuerentlastungsgesetz 2022
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 749
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Zitate in aufgehobenen TitelnAusfuhr-Währungsausgleichs-Verordnung
V. v. 09.12.1980 BGBl. I S. 2242; aufgehoben durch Artikel 43 G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855
Beitrittsausgleich-Verordnung
V. v. 09.07.1982 BGBl. I S. 956; aufgehoben durch Artikel 45 G. v. 13.04.2006 BGBl. I 855
Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG)
G. v. 08.04.1922 RGBl. I S. 335, 405; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Heizölkennzeichnungsverordnung (HeizölkennzV)
V. v. 27.07.1993 BGBl. I S. 1384; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)
V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
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