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Zitierungen von § 141 AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 141 AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 142 AO Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte
... und Forstwirte, die nach § 141 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 5 zur Buchführung verpflichtet sind, haben neben den jährlichen ...
§ 144 AO Aufzeichnung des Warenausgangs (vom 18.12.2019)
...  (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für Land- und Forstwirte, die nach § 141 buchführungspflichtig ...
§ 146 AO Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen (vom 01.01.2023)
... mitteilt, 2. der Steuerpflichtige seinen sich aus den §§ 90, 93, 97, 140 bis 147 und 200 Absatz 1 und 2 ergebenden Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, ...
§ 158 AO Beweiskraft der Buchführung (vom 01.01.2023)
... und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen. (2) Absatz 1 gilt ...
 
Zitat in folgenden Normen

BAB-Konzessionsabgabenverordnung (BAB-KAbgV)
V. v. 24.06.1997 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 5 BAB-KAbgV Anwendung der Abgabenordnung
... der Abgabenordnung über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen (§§ 140 bis 148), über Steuererklärungen (§§ 149 bis 153), über die ...

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
G. v. 14.12.1976 BGBl. I S. 3341, 1977 I S. 667; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 19 EGAO Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (vom 28.03.2024)
...  § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist auf Umsätze der Kalenderjahre anzuwenden, die ... über den Beginn der Buchführungspflicht ergeht nicht, wenn die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für Kalenderjahre, die vor dem 1. Januar 2016 ... dem 1. Januar 2016 liegen, erfüllt sind, jedoch im Kalenderjahr 2015 die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung nicht erfüllt sind. (2) Eine Mitteilung ... über den Beginn der Buchführungspflicht ergeht nicht, wenn die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 der Abgabenordnung in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für Kalenderjahre, die vor dem 1. Januar 2016 ... dem 1. Januar 2016 liegen, erfüllt sind, jedoch im Kalenderjahr 2015 die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung nicht erfüllt sind. (3) ... in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung nicht erfüllt sind. (3) § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 28. März 2024 geltenden Fassung ist auf Umsätze der Kalenderjahre anzuwenden, ... über den Beginn der Buchführungspflicht ergeht nicht, wenn die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung für Kalenderjahre, die vor dem 1. Januar 2024 ... dem 1. Januar 2024 liegen, erfüllt sind, jedoch im Kalenderjahr 2023 die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 28. März 2024 geltenden Fassung nicht erfüllt sind. (4) ... in der am 28. März 2024 geltenden Fassung nicht erfüllt sind. (4) § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 der Abgabenordnung in der am 28. März 2024 geltenden Fassung ist auf Gewinne der Wirtschaftsjahre anzuwenden, ... über den Beginn der Buchführungspflicht ergeht nicht, wenn die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 der Abgabenordnung in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung für Kalenderjahre, die vor dem 1. Januar 2024 ... dem 1. Januar 2024 liegen, erfüllt sind, jedoch im Kalenderjahr 2023 die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 der Abgabenordnung in der am 28. März 2024 geltenden Fassung nicht erfüllt ...
Artikel 97a EGAO Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
... Wirksamwerden des Beitritts verwirklicht worden ist. 7. Bei der Anwendung des § 141 Abs. 1 Nr. 3 tritt an die Stelle des Wirtschaftswerts der Ersatzwirtschaftswert (§ 125 des ...

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 7a EStG Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen (vom 01.01.2007)
... Erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen sind bei der Prüfung, ob die in § 141 Abs. 1 Nr. 4 und 5 der Abgabenordnung bezeichneten Buchführungsgrenzen überschritten ...
§ 13a EStG Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (vom 01.01.2017)
... endet, durch die die Finanzbehörde auf den Beginn der Buchführungspflicht (§ 141 Absatz 2 der Abgabenordnung) oder auf den Wegfall einer anderen Voraussetzung des Satzes 1 ...
§ 51 EStG Ermächtigungen (vom 21.12.2022)
... nach Ablauf der folgenden vier Veranlagungszeiträume zulässig; die §§ 140, 141 der Abgabenordnung bleiben unberührt; d) über die Veranlagung, die Anwendung der ...

Forstschäden-Ausgleichsgesetz
neugefasst durch B. v. 26.08.1985 BGBl. I S. 1756; zuletzt geändert durch Artikel 111 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 3 ForstSchAusglG Steuerfreie Rücklage für die Bildung eines betrieblichen Ausgleichsfonds
...  (5) Die Rücklage nach Absatz 1 ist bei der Berechnung der in § 141 Abs. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung bezeichneten Grenze nicht zu ...

Landwirtschaftsgesetz (LwG)
G. v. 05.09.1955 BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch Artikel 358 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 7 LwG
... 97 der Abgabenordnung keine Anwendung. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige nach § 141 der Abgabenordnung zur Buchführung verpflichtet ist oder wenn er freiwillig Bücher oder ...

Umsatzsteuergesetz (UStG)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 15a UStG Berichtigung des Vorsteuerabzugs (vom 01.01.2023)
... vornehmen konnte. Unerheblich ist, ob der Unternehmer nach den §§ 140, 141 der Abgabenordnung tatsächlich zur Buchführung verpflichtet ist. (5) Bei der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 6 AbzStEntModG Änderung der Abgabenordnung
... dies gilt auch im Fall des Scheiterns des Vorabverständigungsverfahrens." 5. § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. einen Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Absatz 3 ...

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 11 AmtshilfeRLUmsG Änderung der Abgabenordnung
... Wörter „mit Ausnahme der Luftverkehrsteuer" eingefügt. 14. § 141 Absatz 1 Satz 4 wird aufgehoben. 15. § 150 Absatz 6 Satz 7 wird wie folgt ...

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 13 BilMoG Änderung sonstigen Bundesrechts
... Anzahlungen." b) Die Nummer B. 4. wird Nummer B. 5. (9) In § 141 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. ...

Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 28.07.2015 BGBl. I S. 1400
Artikel 3 BükrEG Änderung der Abgabenordnung
...  141 Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I ...
Artikel 4 BükrEG Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
...  1. Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „§ 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist auf ... 2. Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „§ 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist auf ... 3. Die folgenden Absätze 8 und 9 werden angefügt: „(8) § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist auf ... den Beginn der Buchführungspflicht ergeht nicht, wenn die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für ... Januar 2016 liegen, erfüllt sind, jedoch im Kalenderjahr 2015 die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung nicht ... den Beginn der Buchführungspflicht ergeht nicht, wenn die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 der Abgabenordnung in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung ... Januar 2016 liegen, erfüllt sind, jedoch im Kalenderjahr 2015 die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung nicht ...

Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 1970
Artikel 6 MEG I Änderung der Abgabenordnung
... § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 ...
Artikel 7 MEG I Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
... geändert worden ist, wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung in der am 26. August 2006 geltenden Fassung ist auf ... den Beginn der Buchführungspflicht ergeht nicht, wenn die Voraussetzungen des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung in der am 25. August 2006 geltenden Fassung für ... vor dem 1. Januar 2007 liegen, erfüllt sind, jedoch im Kalenderjahr 2006 nicht die des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung in der am 26. August 2006 geltenden Fassung."  ...
Artikel 8 MEG I Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... Vorsteuerabzug vornehmen konnte. Unerheblich ist, ob der Unternehmer nach den §§ 140, 141 der Abgabenordnung tatsächlich zur Buchführung verpflichtet ist." 2. Dem ...

Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Artikel 5 StRAnpG 2015 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... endet, durch die die Finanzbehörde auf den Beginn der Buchführungspflicht (§ 141 Absatz 2 der Abgabenordnung) oder auf den Wegfall einer anderen Voraussetzung des Satzes 1 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Artikel 3 PStTGEG Änderung der Abgabenordnung
... und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen. (2) Absatz 1 gilt ...

Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 5 GrStRefG Weitere Änderung der Abgabenordnung (vom 01.01.2024)
... Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 wird aufgehoben. 2. In § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 10 JStG 2009 Änderung der Abgabenordnung
... mitteilt, 3. der Steuerpflichtige seinen sich aus den §§ 90, 93, 97, 140 bis 147 und 200 Abs. 1 und 2 ergebenden Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist und ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 9 JStG 2010 Änderung der Abgabenordnung
... mitteilt, 2. der Steuerpflichtige seinen sich aus den §§ 90, 93, 97, 140 bis 147 und 200 Absatz 1 und 2 ergebenden Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, ...

Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 13 WaChaG Weitere Änderung der Abgabenordnung
... Stellen und den Pflegekassen zu diesem Zweck verarbeitet werden." 11. § 141 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „600.000" ...
Artikel 15 WaChaG Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
...  „§ 19 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (1) § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist auf Umsätze der Kalenderjahre anzuwenden, die ... über den Beginn der Buchführungspflicht ergeht nicht, wenn die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für Kalenderjahre, die vor dem 1. Januar 2016 ... dem 1. Januar 2016 liegen, erfüllt sind, jedoch im Kalenderjahr 2015 die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung nicht erfüllt sind. (2) Eine ... über den Beginn der Buchführungspflicht ergeht nicht, wenn die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 der Abgabenordnung in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für Kalenderjahre, die vor dem 1. Januar 2016 ... dem 1. Januar 2016 liegen, erfüllt sind, jedoch im Kalenderjahr 2015 die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung nicht erfüllt sind. (3) § 141 ... Abgabenordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung nicht erfüllt sind. (3) § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 28. März 2024 geltenden Fassung ist auf Umsätze der Kalenderjahre anzuwenden, ... über den Beginn der Buchführungspflicht ergeht nicht, wenn die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung für Kalenderjahre, die vor dem 1. Januar 2024 ... dem 1. Januar 2024 liegen, erfüllt sind, jedoch im Kalenderjahr 2023 die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 28. März 2024 geltenden Fassung nicht erfüllt sind. (4) § 141 ... in der am 28. März 2024 geltenden Fassung nicht erfüllt sind. (4) § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 der Abgabenordnung in der am 28. März 2024 geltenden Fassung ist auf Gewinne der Wirtschaftsjahre anzuwenden, ... über den Beginn der Buchführungspflicht ergeht nicht, wenn die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 der Abgabenordnung in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung für Kalenderjahre, die vor dem 1. Januar 2024 ... dem 1. Januar 2024 liegen, erfüllt sind, jedoch im Kalenderjahr 2023 die Voraussetzungen des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 der Abgabenordnung in der am 28. März 2024 geltenden Fassung nicht erfüllt ...

Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Artikel 5 MEG II Änderung der Abgabenordnung
... § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 ...
Artikel 6 MEG II Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
...  1. Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „§ 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Abgabenordnung in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 7. September ... 2. Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „§ 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 der Abgabenordnung in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 7. September ... den Beginn der Buchführungspflicht ergeht nicht, wenn die Voraussetzungen des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 der Abgabenordnung in der am 13. September 2007 geltenden Fassung ... 2008 liegen, erfüllt sind, jedoch im Kalenderjahr 2007 nicht die Voraussetzungen des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 der Abgabenordnung in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 7. ...