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Zitierungen von § 25 WODrittelbG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 WODrittelbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WODrittelbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 26 WODrittelbG Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands oder des Hauptwahlvorstands
... Für die Größe und Zusammensetzung des nach § 25 Abs. 1 zuständigen Wahlvorstands gilt § 2 Abs. 2 und 3 entsprechend. (2) ...
§ 27 WODrittelbG Zusammensetzung und Aufgaben des Betriebswahlvorstands, Fristen
... (2) Dem Betriebswahlvorstand obliegen im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach § 25 Abs. 2 insbesondere die Aufstellung und die Bekanntmachung der Wählerliste (§ 4) sowie ...
§ 39 WODrittelbG Antrag, Unternehmenswahlvorstand, Hauptwahlvorstand
... Antrags auf Abberufung oder eines entsprechenden Beschlusses eines Betriebsrats wird der nach § 25 Abs. 1 zuständige Wahlvorstand gebildet, es sei denn, der Antrag entspricht offensichtlich nicht den ...
§ 40 WODrittelbG Betriebswahlvorstand
... Bildung, Größe, Zusammensetzung und Aufgaben des Betriebswahlvorstands gelten § 25 Abs. 2 und 3 und § ...
§ 43 WODrittelbG Einleitung der Wahl
... Für den Seebetrieb wird ein Betriebswahlvorstand nicht gebildet. Der nach § 25 Abs. 1 zuständige Wahlvorstand nimmt im Seebetrieb die sich aus dieser Verordnung ergebenden ...
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