Eingangsformel - Fischereierzeugnisse-Vergünstigungs-Verordnung (FischVergünstV k.a.Abk.)

V. v. 13.01.1983 BGBl. I S. 26; zuletzt geändert durch Artikel 55 G. v. 02.08.1994 BGBl. I S. 2018
Geltung ab 23.01.1983; FNA: 7847-11-4-45 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 9 und 16 und des § 9 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen vom 31. August 1972 (BGBl. I S. 1617) die durch Artikel 38 Nr. 1 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden sind, auf Grund des § 10 Abs. 1 und des § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen sowie auf Grund des § 26 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen, der durch § 23 Nr. 4 des Gesetzes vom 23. Juni 1976 (BGBl. I S. 1608) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Wirtschaft verordnet:



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