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§ 1 - Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (3. BewG39DV k.a.Abk.)
§ 1
§ 1 wird in 4 Vorschriften zitiert
Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind für die gärtnerische Nutzung
- 1.
- für den Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau der Anlage 2,
- 2.
- für den Nutzungsteil Obstbau der Anlage 3,
- 3.
- für den Nutzungsteil Baumschulen der Anlage 4
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Zitierungen von § 1 Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 3. BewG39DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. BewG39DV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1980/a28328.htm