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Anlage 1 - Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (3. BewG39DV k.a.Abk.)

V. v. 07.12.1967 BGBl. I S. 1199
Geltung ab 14.12.1967; FNA: 610-7-10-3 Allgemeines Steuerrecht

Anlage 1 (zu § 1) Hauptbewertungsstützpunkte der gärtnerischen Nutzung


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Vorbemerkungen

1.
Die Vergleichszahlen der Hauptbewertungsstützpunkte der gärtnerischen Nutzung werden bezeichnet:

a)
beim Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau als Gartenbau-Vergleichszahlen (GVZ),

b)
beim Nutzungsteil Obstbau als Obstbau-Vergleichszahlen (OVZ),

c)
beim Nutzungsteil Baumschulen als Baumschul-Vergleichszahlen (BVZ).

2.
Die Hauptbewertungsstützpunkte der gärtnerischen Nutzung sind gekennzeichnet

a)
durch G für den Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau,

durch O für den Nutzungsteil Obstbau,

durch B für den Nutzungsteil Baumschulen;

b)
durch laufende Nummern (Lfd. Nr.), deren erste oder erste und zweite Ziffern das Land und deren nächste Ziffer die Oberfinanzdirektion erkennen lassen. Die Ziffern nach dem Punkt kennzeichnen die laufende Nummer innerhalb der Oberfinanzdirektion.

Die Ziffern entsprechen:

ZifferLandZifferOberfinanzdirektion
1Schleswig-Holstein1Kiel
2 Niedersachsen 1Hannover,
St. A. Hannover
2Hannover,
St. A. Oldenburg
3 Nordrhein-Westfalen 1Münster
2Düsseldorf
3Köln
4Rheinland-Pfalz1Koblenz
5Hessen1Frankfurt
6Saarland1Saarbrücken
7 Baden-Württemberg 1Karlsruhe
2Freiburg
3Stuttgart
8 Bayern 1Nürnberg
2München
9Hamburg1Hamburg
10Bremen1Bremen
11Berlin1Berlin


Beispiel:

Bei dem Hauptbewertungsstützpunkt B 33.01 handelt es sich um den ersten Hauptbewertungsstützpunkt des gärtnerischen Nutzungsteils Baumschulen in Nordrhein-Westfalen, Oberfinanzdirektion Köln.



 

Zitierungen von Anlage 1 Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 3. BewG39DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. BewG39DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 3. BewG39DV
...  3. für den Nutzungsteil Baumschulen der Anlage 4 zu entnehmen. Die Anlage 1 enthält Vorbemerkungen zu den Anlagen 2, 3 und ...