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Zitierungen von § 1 Anlage 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GO-BT Anl1 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GO-BT Anl1 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 GO-BT Anl1 Veröffentlichung (vom 19.11.2020)
... Angaben gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 6 werden auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Die Angaben ... des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Die Angaben gemäß § 1 Abs. 3 über Einkünfte werden in der Form veröffentlicht, dass bezogen auf jeden einzelnen ...
§ 4 GO-BT Anl1 Spenden (vom 19.11.2020)
... übersteigt, der in den Ausführungsbestimmungen des Präsidenten festgelegt wird ( § 1 Absatz 4 ). (7) Der Präsident entscheidet über die Verwendung angezeigter Gastgeschenke ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
B. v. 23.07.1987 BGBl. I S. 1757; zuletzt geändert durch B. v. 23.10.2002 BGBl. I S. 4208
Bekanntmachung der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
B. v. 18.06.2013 BGBl. I S. 1645
Sonstige
Bekanntmachung von Änderungen der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
B. v. 12.11.2010 BGBl. I S. 1614
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 18.06.2013 BGBl. I S. 1644
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 07.10.2020 BGBl. I S. 2563, 2988
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bekanntmachung der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
B. v. 30.12.2005 BGBl. I 2006 S. 10; aufgehoben durch B. v. 18.06.2013 BGBl. I S. 1645
Bekanntmachung GO-BT Anl1Bek (vom 25.11.2010)
... nach Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag dem Präsidenten einzureichen (§ 1 Abs. 6 der Verhaltensregeln). Dabei sollen die entsprechenden Formblätter verwendet ... Wahlperiode sind innerhalb von drei Monaten nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen (§ 1 Abs. 6 der Verhaltensregeln). Für die Mitteilung anzeigepflichtiger ... Anzeige der vor der Mitgliedschaft ausgeübten Berufstätigkeit gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verhaltensregeln sind bei unselbstständigen Tätigkeiten Angaben ... Bei einer Anzeige vor der Mitgliedschaft ausgeübter Tätigkeiten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie während der Mitgliedschaft ausgeübter Tätigkeiten ... 3 sowie während der Mitgliedschaft ausgeübter Tätigkeiten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 der Verhaltensregeln sind die Art der Tätigkeit sowie Name und Sitz des ... aus einer oder mehreren Vertragsbeziehungen mit diesem Vertragspartner die in § 1 Abs. 3 Satz 1 der Verhaltensregeln genannten Beträge übersteigen. Als ... genannten Beträge übersteigen. Als Brutto-Einkünfte im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 2 der Verhaltensregeln gelten die Zuflüsse an Geld-und Sachleistungen.  ... des Bundestages als Gesellschafter eine entgeltliche Tätigkeit gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Verhaltensregeln auf Grund eines von der Gesellschaft mit einem Dritten ... bei der Vertragserfüllung persönlich mitwirkt. Als Einkünfte im Sinne des § 1 Abs. 3 der Verhaltensregeln sind die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn anzuzeigen. ... Funktionen sind nicht anzeigepflichtig. 5. Tätigkeiten gemäß § 1 Abs. 1 der Verhaltensregeln, die bei Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag seit ... Tätigkeit bzw. über die Zuwendung eines Vermögensvorteils gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 der Verhaltensregeln ist der wesentliche Inhalt der Vereinbarung mitzuteilen. ... Inhalt der Vereinbarung mitzuteilen. 7. Anzeigepflichtig gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 der Verhaltensregeln ist nur die Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck ... erst nach Erlass dieser Ausführungsbestimmungen; die Anzeigefrist gemäß § 1 Abs. 6 der Verhaltensregeln endet drei Monate nach dem ...