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§ 3 - Heilmittelwerbegesetz (HWG)

neugefasst durch B. v. 19.10.1994 BGBl. I S. 3068; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 19.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 197
Geltung ab 17.08.1994; FNA: 2121-20 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 3



1Unzulässig ist eine irreführende Werbung. 2Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,

1.
wenn Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,

2.
wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß

a)
ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,

b)
bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,

c)
die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,

3.
wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben

a)
über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder

b)
über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen

gemacht werden.



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Frühere Fassungen von § 3 HWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.05.2022Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze
vom 12.05.2021 BGBl. I S. 1087
aktuell vorher 26.05.2021Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze
vom 12.05.2021 BGBl. I S. 1087
aktuell vorher 26.05.2021Artikel 5 Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG)
vom 28.04.2020 BGBl. I S. 960
aktuellvor 26.05.2021früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 HWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 HWG
... dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3 ) zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe ...
§ 15 HWG (vom 24.12.2016)
... handelt ferner, wer fahrlässig dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3 ) zuwiderhandelt. (3) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer ...
 
Zitat in folgenden Normen

Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 2 UKlaG Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken (vom 14.05.2024)
... die das Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern regeln, 6. die §§ 3 bis 13 des Heilmittelwerbegesetzes, 7. diejenigen Vorschriften des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1087
Artikel 5 MPDGuaÄndG Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
... in der bis einschließlich 25. Mai 2021 geltenden Fassung,". 2. In § 3 Satz 2 Nummer 1 und 3 Buchstabe a wird jeweils die Angabe „25. Mai 2020" durch die Angabe „25. Mai 2021" ...
Artikel 6 MPDGuaÄndG Weitere Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
... 11; L 334 vom 27.12.2019, S. 167) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt. 2. In § 3 Satz 2 Nummer 1 und 3 Buchstabe a werden jeweils die Wörter „Medizinprodukten im Sinne des § 3 Nummer 4 des ...

Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG)
G. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 960; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1087
Artikel 5 MPEUAnpG Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
... in der bis einschließlich 25. Mai 2020 geltenden Fassung,". 2. § 3 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden nach dem Wort ...

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 10 VRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... die das Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern regeln, 6. die §§ 3 bis 13 des Heilmittelwerbegesetzes, 7. diejenigen Vorschriften des ...