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§ 21 - Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
G. v. 22.05.2002 BGBl. I S. 1658; zuletzt geändert durch Artikel 414 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 790-19 Forstwirtschaft
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Geltung ab 01.01.2003; FNA: 790-19 Forstwirtschaft
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§ 21 Ausnahmetatbestände
§ 21 wird in 4 Vorschriften zitiert
Die Bundesanstalt kann, abweichend von § 1 Abs. 2, auf Antrag Erzeugung, Inverkehrbringen und Einfuhr erlauben für
- 1.
- angemessene Mengen Vermehrungsgutes, das Versuchen, wissenschaftlichen Zwecken, Züchtungsvorhaben oder der Generhaltung dient,
- 2.
- Vermehrungsgut, das nachweislich zur Ausfuhr in Drittstaaten bestimmt ist,
- 3.
- Saatgut, das nachweislich nicht für forstliche Zwecke bestimmt ist oder
- 4.
- vegetatives Vermehrungsgut der Kategorie "Ausgewählt", das zur Sicherstellung der Versorgung mit geeignetem Vermehrungsgut durch Massenvermehrung aus Sämlingen erzeugt wird
Zitierungen von § 21 FoVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 FoVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FoVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 FoVG Trennung und Kennzeichnung von sonstigem Material
... von Pflanzgut bestimmt sind, sowie Vermehrungsgut im Sinne des § 1 Abs. 3 und des § 21 Satz 1 müssen durch die Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebe vom übrigen ... des Verwendungszwecks und entsprechend den Nebenbestimmungen der Ausnahmeerlaubnis nach § 21 Satz 2 beim Eingang im Betrieb gekennzeichnet und dokumentiert werden. Dabei sind Eingang und ...
§ 15 FoVG Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut
... verhindern, dass ungeeignetes Vermehrungsgut zur Verwendung im Wald eingeführt wird. § 21 bleibt unberührt. (2) Forstliches Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht ...
§ 23 FoVG Bußgeldvorschriften
... nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 12. einer vollziehbaren Auflage nach § 21 Satz 2 zuwiderhandelt oder 13. einer Rechtsverordnung nach a) § 7 ...
Zitat in folgenden Normen
Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV)
V. v. 20.12.2002 BGBl. I S. 4711; 2003 I 61
§ 4 FoVDV Lieferpapiere
... Menge; 5. Nebenbestimmungen nach § 15 Abs. 1 Satz 4 und § 21 Satz 2 des Forstvermehrungsgutgesetzes; 6. bei Saatgut: Name und Anschrift ...
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