Zitierungen von § 15 FoVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 FoVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FoVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 FoVG Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut
... Union zugelassenem Ausgangsmaterial stammt oder 2. gemäß § 15 Abs. 1 in die Europäische Union eingeführt wurde. (2) Vegetative Erzeugung ...
§ 11 FoVG Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut
... zugelassenem Ausgangsmaterial stammen oder 2. gemäß § 15 Abs. 1 in die Europäische Union eingeführt worden sein. (2) Saatgut darf nur ...
§ 19 FoVG Überwachung der Einfuhr
... des Bundesrates die Überwachung der Vorschriften des Absatzes 1 sowie der §§ 15 und 16 näher zu regeln. In der Rechtsverordnung kann angeordnet werden, dass bestimmtes ...
§ 23 FoVG Bußgeldvorschriften
... 9 Abs. 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 3 Nr. 1, § 10 Satz 1 oder § 15 Abs. 4 Zapfen, Fruchtstände, Früchte oder Samen, die nicht zur Aussaat im Wald oder zur ... 5. entgegen § 13 Abs. 1 Vermehrungsgut abgibt, 6. entgegen § 15 Abs. 1 Satz 1 Vermehrungsgut einführt, 7. entgegen § 16 Abs. 1 einen ... a) § 7 Abs. 4 Satz 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 14 Abs. 4 Nr. 3 oder § 15 Abs. 6 oder b) § 19 Abs. 2 Satz 1 oder § 20 Abs. 3 oder einer ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV)
V. v. 20.12.2002 BGBl. I S. 4711; 2003 I 61
 
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Zitat in folgenden Normen

Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV)
V. v. 20.12.2002 BGBl. I S. 4711; 2003 I 61
§ 4 FoVDV Lieferpapiere
...  4. gelieferte Menge; 5. Nebenbestimmungen nach § 15 Abs. 1 Satz 4 und § 21 Satz 2 des Forstvermehrungsgutgesetzes; 6. bei ...
§ 8 FoVDV Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut
... Forstliches Vermehrungsgut darf nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes nur eingeführt werden, wenn der Einführer ... bekannt gemachten Muster entsprechen. Das Stammzertifikat oder gleichwertige Zeugnis nach § 15 Abs. 3 des Forstvermehrungsgutgesetzes ist beizufügen. Die Bundesanstalt kann neue ...


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