Tools:
Update via:
Anlage 1 - Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten (MahnVfVV k.a.Abk.)
V. v. 06.06.1978 BGBl. I S. 705; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 1887
Geltung ab 01.01.1979; FNA: 310-4-5 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Geltung ab 01.01.1979; FNA: 310-4-5 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Anlage 1
Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
(BGBl. I 1991 S. 1567 - 1570)
Anzeige
Zitierungen von Anlage 1 Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MahnVfVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MahnVfVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 MahnVfVV Zulässige Abweichungen
... Folgende Abweichungen von den in den Anlagen 1 bis 7 bestimmten Vordrucken sind zulässig: 1. Berichtigungen, die auf ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2010/a28693.htm