Tools:
Update via:
Anlage 3 - Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten (MahnVfVV k.a.Abk.)
V. v. 06.06.1978 BGBl. I S. 705; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 1887
Geltung ab 01.01.1979; FNA: 310-4-5 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Geltung ab 01.01.1979; FNA: 310-4-5 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Anlage 3
Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
(BGBl. I 1991 S. 1571 - 1572)
Anzeige
Zitierungen von Anlage 3 Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 MahnVfVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MahnVfVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 MahnVfVV Zweitschriften, Ausfertigungen
... Die in den Anlagen 3 , 4, 6 und 7 bestimmten Vordrucke für den Widerspruch, den Antrag auf Erlaß eines ...
§ 3 MahnVfVV Zulässige Abweichungen
... Folgende Abweichungen von den in den Anlagen 1 bis 7 bestimmten Vordrucken sind zulässig: 1. Berichtigungen, die auf ... diese Fälle notwendigen Umfang aufgenommen werden. Dies gilt nicht für den in Anlage 3 bestimmten Vordruck für den Widerspruch. (2) Maßgebend für die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2010/a28695.htm