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§ 26 - Renten Service Verordnung (RentSV)

§ 26 Aufgaben im Rahmen der Statistik



Der Renten Service erstellt aus den bei ihm anfallenden Daten der Träger der Rentenversicherung auf Anforderung statistisches Material im Sinne des § 79 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Deutsche Rentenversicherung Bund.



 
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Frühere Fassungen von § 26 RentSV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 449 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 26 RentSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 RentSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RentSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 449 9. ZustAnpV Renten Service Verordnung
...  In § 3 Abs. 3 Satz 3, § 5 Abs. 2, §§ 26 , 28 Satz 2, § 30 Abs. 4, § 31 Abs. 1 Satz 4 und § 36 Abs. 1 Satz 3 zweiter ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 20 7. SGBIVuaÄndG Änderung der Renten Service Verordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 26 folgende Angabe eingefügt: „§ 26a Aktualisierung des Rentenbestandes ... durch die Wörter „bei Tod oder Wiederheirat" ersetzt. 10. Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt: „§ 26a Aktualisierung des ...