Artikel 73
Bei der Berechnung der gesetzlichen oder im Wechsel bestimmten Fristen wird der Tag, von dem sie zu laufen beginnen, nicht mitgezählt.
interne VerweiseArtikel 77 WechselG ... 71), die Feiertage, die Fristenberechnung und das Verbot der Respekttage (Artikel 72 bis 74). (2) Ferner gelten für den eigenen Wechsel die Vorschriften über ...
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