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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
I. - Anordnung zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Unfallkasse Post und Telekom (PTUKErnAnO k.a.Abk.)
A. v. 20.01.1995 BGBl. I S. 196, gegenstandslos gemäß B. v. 04.12.2015 BGBl. I S. 2208
Geltung ab 17.02.1995; FNA: 2030-11-47-35 Beamte
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Geltung ab 17.02.1995; FNA: 2030-11-47-35 Beamte
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I.
Die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Beamten mit Ausnahme des Geschäftsführers und seines Stellvertreters übertrage ich dem Vorstand der Unfallkasse Post und Telekom. Der Vorstand kann diese Befugnis dem Geschäftsführer übertragen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2043/a29055.htm