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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 20.08.2014 aufgehoben
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Anlage 1 - Verordnung über die Seediensttauglichkeit (SeeDTauglV k.a.Abk.)
V. v. 19.08.1970 BGBl. I S. 1241; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383
Geltung ab 01.09.1970; FNA: 9513-17 Schiffsbesatzung
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Geltung ab 01.09.1970; FNA: 9513-17 Schiffsbesatzung
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Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 der Verordnung) Erkrankungen, gesundheitliche Schäden und Schwächen, die die Seediensttauglichkeit ausschließen
Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
- 1.
- Allgemeine Körperschwäche;
- 2.
- übertragbare Krankheiten sowie dauernde oder zeitweilige Ausscheidung der Erreger von Enteritis infectiosa (z.B. Salmonellose), Paratyphus A, B, Ruhr oder Typhus abdominalis;
- 3.
- leistungsbeeinträchtigende Fettleibigkeit;
- 4.
- Sprachstörungen stärkeren Grades, Bewußtseins- oder Gleichgewichtsstörungen sowie Anfallsleiden jeglicher Ursache;
- 5.
- chronischer Alkoholmißbrauch, Betäubungsmittelsucht oder andere Suchtformen;
- 6.
- Stoffwechselkrankheiten, insbesondere Zuckerkrankheit;
- 7.
- Störungen der Drüsen mit innerer Sekretion, insbesondere der Schilddrüse, der Epithelkörperchen oder der Nebennieren;
- 8.
- Hautkrankheiten, die laufend ärztliche Behandlung oder Überwachung erfordern oder ekelerregend sind; Neigung zu besonderen Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut (Allergie), die laufend oder periodisch ärztliche Behandlung erfordert;
- 9.
- bösartige Geschwülste bis zur sicheren Ausheilung;
- 10.
- Erkrankungen oder Veränderungen der Augen, welche ihre Funktion stärker beeinträchtigen oder zu Rückfällen oder zu Komplikationen neigen; Einäugigkeit, auch funktionelle Einäugigkeit;
- 11.
- Erkrankungen oder Veränderungen der Ohren, die ihre Funktion stärker beeinträchtigen oder zu Rückfällen oder zu Komplikationen neigen;
- 12.
- chronische Erkrankungen der Nase oder der Nebenhöhlen, chronische Kehlkopfentzündungen; Spaltbildung an Kiefer oder Gaumen;
- 13.
- Zahnfäule oder Zahnmangel mit erheblicher Beeinträchtigung der Kaufähigkeit (bis zum Abschluß der Sanierung oder Anfertigung von Zahnersatz);
- 14.
- Erkrankungen oder Veränderungen der Atmungsorgane, insbesondere Bronchialasthma, Lungenblähung, Bronchialerweiterung, ausgedehnte Pleuraschwarten, behandlungs- und schonungsbedürftige Lungentuberkulose, Zustand nach teilweiser Entfernung der Lunge mit stärkerer Funktionseinschränkung, Wabenlunge, Lungencysten;
- 15.
- Erkrankungen oder Veränderungen des Herzens oder des Kreislaufs mit Einschränkung der Leistungs- oder Regulationsfähigkeit, Blutdruckveränderungen stärkeren Grades, Zustand nach Herzinfarkt;
- 16.
- Erkrankungen des Blutes oder der blutbildenden Organe einschließlich des lymphatischen Systems; Zustand nach Entfernung der Milz, sofern es sich nicht um die Folge eines Unfalls handelt und seit dem Eingriff zwei Jahre vergangen sind;
- 17.
- Erkrankungen oder Veränderungen der Verdauungsorgane, insbesondere des Magens oder des Darms (ausgenommen seit zwei Jahren folgenlos ausgeheilte Geschwüre), der Leber, der Gallenblase oder der Bauchspeicheldrüse; Zustand nach großen Operationen an diesen Organen; künstlicher Darmausgang (anus praeternaturalis);
- 18.
- Eingeweidebrüche;
- 19.
- Erkrankungen oder Veränderungen der Nieren oder der ableitenden Harnwege sowie der Vorsteherdrüse, Nieren- oder Blasensteinleiden, Fehlen oder Funktionsunfähigkeit einer Niere, Mißbildung der Harnorgane oder der ableitenden Harnwege mit Funktionsstörungen;
- 20.
- Erkrankungen oder Veränderungen des Stütz- oder Bewegungsapparates mit stärkeren Funktionsstörungen, insbesondere Gefüge- oder Formveränderungen der Wirbelsäule, Verformungen des Brustkorbes, formverändernde Erkrankungen der Knochen oder der großen Gelenke sowie deren Folgezustände, Gliedmaßenmißbildungen, Fehlen von Gliedmaßen, rheumatische Erkrankungen;
- 21.
- stärkere Krampfaderbildung, Thrombosen und ihre Folgen, Unterschenkelgeschwüre, Neigung zu Unterschenkelgeschwüren, arterielle oder venöse Durchblutungsstörungen stärkeren Grades;
- 22.
- Erkrankungen oder Schäden des zentralen oder peripheren Nervensystems, insbesondere organische Krankheiten des Gehirns oder des Rückenmarks und deren Folgezustände, funktionelle Störungen nach Schädel- oder Hirnverletzungen, Hirndurchblutungsstörungen;
- 23.
- Gemüts- oder Geisteskrankheiten, auch wenn diese abgeklungen sind, jedoch ein Rückfall nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, abnorme Wesensart oder abnorme Verhaltensweisen erheblichen Grades, Schwachsinn stärkeren Grades.
sind ferner seedienstuntauglich bei
- 24.
- erheblicher Senkung der Gebärmutter;
- 25.
- gutartigen Geschwülsten der Geschlechtsorgane, bei denen mit dem plötzlichen Auftreten behandlungsbedürftiger Komplikationen zu rechnen ist;
- 26.
- Schwangerschaft;
- 27.
- Zustand nach Entbindung oder größeren Unterleibsoperationen, wenn nicht wenigstens drei Monate vergangen sind und ein krankhafter Befund nicht mehr vorliegt; Zustand nach Tot- oder Fehlgeburten sowie nach kleinen gynäkologischen Eingriffen, solange deren Folgen nicht abgeklungen sind;
- 28.
- chronischen oder zu Rückfällen neigenden entzündlichen Erkrankungen der Geschlechtsorgane.
Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Seediensttauglichkeit
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 SeeDTauglV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeDTauglV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SeeDTauglV Gründe, die die Seediensttauglichkeit ausschließen
... ist unbeschadet des Absatzes 2 insbesondere ferner, wer infolge einer der in der Anlage 1 bezeichneten Erkrankungen, gesundheitlichen Schäden und Schwächen den Anforderungen ... Besatzungsmitgliedern gesundheitliche Schäden oder Schwächen der in der Anlage 1 bezeichneten Art fest, so soll er gleichwohl die Seediensttauglich feststellen, wenn unter ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Seelotsenuntersuchungsverordnung (SeeLotUntV 1998)
V. v. 12.03.1998 BGBl. I S. 511; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777
§ 3 SeeLotUntV 1998
... richtet sich nach den §§ 4 bis 6 und dem Nichtvorhandensein der Merkmale der Anlage 1 der Verordnung über die Seediensttauglichkeit vom 19. August 1970 (BGBl. I S. 1241), zuletzt ...
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