Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 20.08.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
Anlage 3 - Verordnung über die Seediensttauglichkeit (SeeDTauglV k.a.Abk.)
V. v. 19.08.1970 BGBl. I S. 1241; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383
Geltung ab 01.09.1970; FNA: 9513-17 Schiffsbesatzung
|
Geltung ab 01.09.1970; FNA: 9513-17 Schiffsbesatzung
|
Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1 der Verordnung) Muster für die Anlage zum Seediensttauglichkeitszeugnis im Format DIN A5
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1970 S. 1247)
Zitierungen von Anlage 3 Verordnung über die Seediensttauglichkeit
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 SeeDTauglV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeDTauglV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 SeeDTauglV Untersuchungsbefund Seediensttauglichkeitszeugnis
... ist das schriftlich festgestellte wesentliche Ergebnis der Untersuchung nach dem Muster der Anlage 3 einzulegen. Das Seediensttauglichkeitszeugnis ist mit einem Siegel nach dem Muster der Anlage 4 zu ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2046/a29148.htm