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Zitierungen von § 4 NPNordSBefV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 NPNordSBefV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NPNordSBefV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 NPNordSBefV (vom 04.06.2016)
... Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann Befreiungen von den Verboten nach § 4 Abs. 1 oder 3 Satz 2 gewähren, wenn 1. die Einhaltung der Verbote zu einer nicht ... worden ist, versehen werden. (3) Von dem Befahrensverbot nach § 4 Abs. 1 können Fahrer von Seekajaks auf Antrag befreit werden. Absatz 2 Satz 2 ist ...
§ 6 NPNordSBefV
... Das Befahrensverbot nach § 4 Abs. 1 gilt nicht für 1. Wasserfahrzeuge des Bundes und der ... oder sonst unmittelbar drohender Gefahr befinden. (2) Das Befahrensverbot nach § 4 Abs. 2 gilt nicht für Wasserfahrzeuge nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5 und 7. (3) Die ... (3) Die Geschwindigkeitsbeschränkungen des § 3 Abs. 2 bis 4 sowie des § 4 Abs. 3 Satz 1 gelten nicht für Wasserfahrzeuge nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und ...
§ 7 NPNordSBefV
... 2. entgegen § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 oder 4 Satz 2 oder § 4 Abs. 3 Satz 1 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, 3. ... Höchstgeschwindigkeit überschreitet, 3. entgegen § 4 Abs. 1 oder 2 erster Halbsatz eine dort bezeichnete Bundeswasserstraße oder ein dort ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Abs. 3 Satz 2 eine in § 4 Abs. 3 Satz 1 bezeichnete Bundeswasserstraße mit einem ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Abs. 3 Satz 2 eine in § 4 Abs. 3 Satz 1 bezeichnete Bundeswasserstraße mit einem motorisierten Wassersportgerät ...
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