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§ 2 - Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung (AMAusbV k.a.Abk.)
§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
- Naturstein,
- 2.
- feuerfeste und keramische Rohstoffe,
- 3.
- Sand und Kies,
- 4.
- Steinkohle,
- 5.
- Braunkohle
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