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§ 6 - Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung (AMAusbV k.a.Abk.)
§ 6 Berichtsheft
Die Berichtsheft ein haben Auszubildenden in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
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