Tools:
Update via:
Zitierungen von § 4 DRiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DRiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DRiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
BND-Gesetz (BNDG)
Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 47 BNDG Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans (vom 01.01.2022)
... sehen von allen mit den Aufgaben ihres Amtes nicht zu vereinbarenden Handlungen ab. § 4 des Deutschen Richtergesetzes gilt ...
Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst
V. v. 15.10.1965 BGBl. I S. 1719; zuletzt geändert durch Artikel 209 Abs. 3 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
§ 2 BRiNV Heranziehung zu einer Nebentätigkeit
... einer Nebentätigkeit in der Gerichtsverwaltung und, 3. soweit § 4 des Deutschen Richtergesetzes nicht entgegensteht, einer Nebentätigkeit in der übrigen ...
§ 3 BRiNV Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
... Im öffentlichen Dienst darf der Richter nur eine richterliche oder eine nach § 4 des Deutschen Richtergesetzes mit dem Richteramt vereinbare Nebentätigkeit wahrnehmen. ...
§ 5 BRiNV Versagung der Genehmigung
... für eine Nebentätigkeit ist zu versagen, wenn der Richter sie nach den §§ 4 , 39, 40 oder 41 des Deutschen Richtergesetzes nicht wahrnehmen darf oder ein sonstiger ...
§ 6 BRiNV Abgeordnete Richter
... dürfen nach Beendigung der Abordnung nicht mehr ausgeübt werden, wenn sie nach § 4 des Deutschen Richtergesetzes mit dem Richteramt unvereinbar sind. Genehmigungen für die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Artikel 1 BNDGuaÄndG Änderung des BND-Gesetzes (vom 01.01.2022)
... Kontrollorgans sehen von allen mit den Aufgaben ihres Amtes nicht zu vereinbarenden Handlungen ab. § 4 des Deutschen Richtergesetzes gilt entsprechend. § 48 Amtsbezeichnungen (1) ...
Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 10 BPersVGNG Änderung des Deutschen Richtergesetzes
... 2019 (BGBl. I S. 1755) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 2 Nummer 5 wird wie folgt gefasst: „5. den Vorsitz in Einigungsstellen im Sinne des § ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2075/v29387.htm