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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
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Anlage I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau (BKfAusbV k.a.Abk.)
V. v. 13.02.1991 BGBl. I S. 425; aufgehoben durch § 9 V. v. 11.12.2013 BGBl. I S. 4125; 2014 BGBl. I S. 791
Geltung ab 01.08.1991; FNA: 806-21-1-165 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1991; FNA: 806-21-1-165 Berufliche Bildung
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Anlage I (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau - Sachliche Gliederung -
Anlage I wird in 2 Vorschriften zitiert
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Gesamtwirtschaft (§ 3 Nr. 1.1) | a) Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirt- schaftlichen Zusammenhang beschreiben b) Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden und Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen c) Art und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern d) Betriebs- oder Arbeitsordnung des Ausbildungsbetriebes anwenden |
1.2 | Berufsbildung (§ 3 Nr. 1.2) | a) rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen b) die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan ver- gleichen c) die Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden, beschrei- ben d) die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen e) wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten nennen sowie beruf- liche Aufstiegsmöglichkeiten beschreiben |
1.3 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 1.3) | a) die Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller Energieverwendung an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erklären b) betriebliche Einrichtungen für den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den Umweltschutz nennen c) berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen situations- gerecht verhalten d) wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschutzeinrich- tungen beachten e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Abfallmaterialien im Büro nach ökologischen Gesichtspunkten entsorgen f) zur rationellen Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen |
2 | Organisation und Leistungen (§ 3 Nr. 2) | |
2.1 | Leistungserstellung und Leistungsverwertung (§ 3 Nr. 2.1) | a) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Leistungen des Ausbildungsbetriebes beschreiben c) Verfahren der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben und dafür einschlägige Rechtsvorschriften nennen d) Formen der Leistungsverwertung des Ausbildungsbetriebes beschrei- ben e) Bedeutung von Beschaffungs- und Absatzmärkten für den Leistungs- prozeß des Ausbildungsbetriebes erläutern |
2.2 | Betriebliche Organisation und Funktionszusammenhänge (§ 3 Nr. 2.2) | a) Organisation des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Vollmachten, Weisungsbefugnisse und Unterschriftenregelung des Ausbildungsbetriebes beachten c) Zentralisierung und Dezentralisierung sowie Delegieren von Auf- gaben und Verantwortung an Beispielen des Ausbildungsbetriebes darstellen d) den Arbeitsablauf typischer Grundfunktionen des Ausbildungsbetrie- bes erläutern e) Informationswege im Ausbildungsbetrieb darstellen und die Zusam- menarbeit zwischen Funktionsbereichen beschreiben f) die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Informationen und Daten für das Zusammenwirken betrieblicher Funktionen erläutern g) Aufgaben und typische Anforderungen ausgewählter Büroarbeits- plätze darstellen h) Formen der Arbeitsorganisation im Ausbildungsbetrieb darstellen und zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen |
3 | Bürowirtschaft und Statistik (§ 3 Nr. 3) | |
3.1 | Organisation des Arbeitsplatzes (§ 3 Nr. 3.1) | a) wichtige Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten b) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Beispielen des Aus- bildungsbetriebes erläutern c) den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten |
3.2 | Arbeits- und Organisationsmittel (§ 3 Nr. 3.2) | a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel, insbesondere Büro- maschinen und -geräte, Vordrucke und Vervielfältigungsgeräte, fach- gerecht handhaben b) Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch ein- setzen c) Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veran- lassen |
3.3 | Bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Nr. 3.3) | a) Büromaterial verwalten b) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Postaus- gang kostenbewußt bearbeiten c) Registraturarbeiten unter Beachtung betrieblicher und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen durchführen d) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung kaufmännischer Arbeitsaufgaben einsetzen e) Termine planen und überwachen; bei Terminabweichungen erforderli- che Maßnahmen einleiten |
3.4 | Statistik (§ 3 Nr. 3.4) | a) Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken im Ausbildungsbetrieb erläutern b) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in geeigneter Form darstellen c) Statistiken auswerten und Ergebnisse entscheidungsorientiert be- werten |
4 | Informationsverarbeitung (§ 3 Nr. 4) | |
4.1 | Textverarbeitung (§ 3 Nr. 4.1) | a) Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben b) Tastschreiben beherrschen c) im Ausbildungsbetrieb eingesetzte Aufnahme- und Wiedergabegeräte bedienen d) Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung von Nach- schlagewerken formulieren sowie maschinell und formgerecht gestal- ten e) Arten des betrieblichen Schriftverkehrs sachgerecht verwenden |
4.2 | Bürokommunikationstechniken (§ 3 Nr. 4.2) | a) unterschiedliche betriebliche Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Büro- kommunikationstechniken lösen b) Auswirkungen von Bürokommunikationstechniken auf Arbeitsorgani- sation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes abschätzen c) Fachliteratur, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen d) die Notwendigkeit der Pflege gespeicherter Informationen an Beispie- len des Ausbildungsbetriebes darstellen e) Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedliche Verfah- ren aufzeigen f) Vorschriften und Richtlinien des Datenschutzes im Ausbildungsbe- trieb einhalten g) Schutzvorschriften und Betriebsvereinbarungen für Bildschirmarbeits- plätze beachten |
4.3 | Datenverarbeitung für kaufmännische Anwendungen (§ 3 Nr. 4.3) | a) Ziele und Einsatzbereiche der Datenverarbeitung für kaufmännische Anwendungen im Ausbildungsbetrieb beschreiben sowie Auswirkun- gen auf Arbeitsabläufe erläutern b) Daten für die kaufmännischen DV-Anwendungen vorbereiten und verarbeiten sowie Fehler korrigieren c) mit speziellen Anwendungsmöglichkeiten von Software im Ausbil- dungsbetrieb arbeiten d) Ergebnisse nach formalen und sachlogischen Gesichtspunkten prü- fen |
5 | Betriebliches Rechnungswesen (§ 3 Nr. 5) | |
5.1 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Nr. 5.1) | a) Notwendigkeit einer laufenden Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung und Leistungsverwertung begründen b) an kaufmännischen Steuerungs- und Überwachungsaufgaben mit- wirken c) das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen und die Gliederung des Rechnungswesens erläutern d) Kostenstruktur des Ausbildungsbetriebes darstellen e) Kosten und Erträge betrieblicher Leistungen darstellen f) an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken g) zur Vermeidung von Fehlern bei der Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von Informationen für das betriebliche Rechnungswesen beitragen |
5.2 | Buchführung (§ 3 Nr. 5.2) | a) Arbeitsabläufe der Buchführung des Ausbildungsbetriebes beschrei- ben b) Belege sachgerecht erfassen c) Aufbau des Kontenplans des Ausbildungsbetriebes erklären d) Geschäftsfälle unter Berücksichtigung des Kontenplans bearbeiten e) Kontokorrent-, Bestands- und Erfolgskonten führen f) vorbereitende Abschlußarbeiten durchführen g) Bedeutung von Investitionen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erklären |
5.3 | Kostenrechnung (§ 3 Nr. 5.3) | a) Aufbau der Kostenrechnung im Ausbildungsbetrieb erläutern b) Kosten erfassen c) mit der Kostenkontrolle verbundene Arbeiten durchführen d) Kalkulationsverfahren im Ausbildungsbetrieb beschreiben e) Kalkulationen nach Anleitung durchführen |
6 | Personalwesen (§ 3 Nr. 6) | |
6.1 | Grundlagen des betrieblichen Personalwesens (§ 3 Nr. 6.1) | a) für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestim- mungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen aufgabenorien- tiert anwenden b) die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den bestehenden betriebs- verfassungsrechtlichen Organen des Ausbildungsbetriebes beachten c) für das Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis geltende tarifliche und freiwillige soziale Leistungen darstellen d) Gesichtspunkte für Personalbedarf und Personalbeschaffungsmaß- nahmen im Ausbildungsbetrieb darstellen e) Möglichkeiten der Personalplanung und der Förderung einzelner Arbeitnehmergruppen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes auf- zeigen f) Ziele und Verfahren von Personalbeurteilungen im Ausbildungsbe- trieb darstellen g) Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben und Nettoentgelt ermitteln h) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherung einhalten |
6.2 | Personalverwaltung (§ 3 Nr. 6.2) | a) Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsver- hältnissen bearbeiten b) arbeitsrechtliche Vorschriften für Einstellung und Ausscheiden von Arbeitnehmern beachten c) Anlässe und Kriterien für Einstellung und Ausscheiden von Arbeit- nehmern an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern d) Anfragen und Bewerbungen unter Anleitung bearbeiten e) Vorgänge der Personalverwaltung bearbeiten, insbesondere Per- sonalunterlagen bearbeiten, bei der Personalaktenführung mitwirken und Bescheinigungen erstellen f) Statistische Arbeiten im Personalwesen unter Anleitung durchführen und auswerten g) Auskünfte erteilen |
6.3 | Entgeltabrechnung (§ 3 Nr. 6.3) | a) Entgeltformen im Ausbildungsbetrieb erläutern b) die für die Entgeltabrechnung erforderlichen Daten erfassen und bearbeiten c) Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bei der Entgeltabrechnung berücksichtigen d) Bruttoentgelt ermitteln e) Lohnfortzahlung bei der Entgeltabrechnung berücksichtigen f) gesetzliche und sonstige Abzugsbeträge ermitteln und verrechnen g) auszuzahlende Beträge ermitteln und anweisen sowie die Abführung einbehaltener Abzüge einleiten h) bei Abstimmungen mit den Sozialversicherungsträgern mitwirken |
7 | Büroorganisation (§ 3 Nr. 7) | a) Aufgaben und Bedeutung der Büroorganisation im Ausbildungs- betrieb erläutern b) Bürotätigkeiten planen, organisieren und durchführen c) Unterlagen sammeln, aufbereiten und auswerten d) Besprechungen vorbereiten; Vorlagen und Berichte erstellen e) Termine planen und überwachen; bei Terminabweichungen erforderliche Maßnahmen einleiten f) die Steuerung von Büroorganisation, insbesondere mit Kennzahlen und Statistiken, an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
8 | Auftrags- und Rechnungs- bearbeitung, Lagerhaltung (§ 3 Nr. 8) | |
8.1 | Auftrags- und Rechnungsbearbeitung (§ 3 Nr. 8.1) | a) Arbeitsablauf der Auftrags- und Rechnungsbearbeitung darstellen b) ein- und ausgehende Aufträge abwickeln c) Eingangsrechnungen sachlich und rechnerisch prüfen; Differenzen klären d) Rechnungsunterlagen zusammenstellen und Rechnungen erstellen e) Rechnungen kontieren f) Reklamationen bearbeiten g) Zahlungsein- und -ausgänge prüfen und bearbeiten h) Zahlungsmittel unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange wirt- schaftlich einsetzen i) Zahlungstermine überwachen und erforderliche Maßnahmen, insbe- sondere Mahnungen, einleiten |
8.2 | Lagerhaltung (§ 3 Nr. 8.2) | a) Aufgaben und Bedeutung der Lagerhaltung erläutern b) den Arbeitsablauf bei der Lagerhaltung beschreiben c) Vorgänge im Zusammenhang mit dem Materialeingang und -ausgang bearbeiten d) Materialbestand erfassen, führen und kontrollieren e) Organisationsmittel bei der Lagerung einsetzen und Sicherheitsvor- schriften beachten |
Zitierungen von Anlage I Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage I BKfAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKfAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 BKfAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen I und II für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf ...
§ 8 BKfAusbV Abschlußprüfung
... Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
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