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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 1a - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
neugefasst durch B. v. 02.07.2002 BGBl. I S. 2459, 2671; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
Geltung ab 01.02.1979; FNA: 2030-7-3 Beamte
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Geltung ab 01.02.1979; FNA: 2030-7-3 Beamte
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§ 1a Förderung der Leistungsfähigkeit
§ 1a wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind im Rahmen von Personalentwicklungskonzepten durch Personalführungs- und -entwicklungsmaßnahmen zu erhalten und zu fördern. Dazu gehören unter anderem
- 1.
- die Fortbildung,
- 2.
- die Beurteilung,
- 3.
- Mitarbeitergespräche,
- 4.
- Zielvereinbarungen,
- 5.
- die Möglichkeit der Einschätzung der Vorgesetzten durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
- 6.
- ein die Fähigkeiten und Kenntnisse erweiternder Wechsel der Verwendung, insbesondere auch die Tätigkeit bei internationalen Organisationen.
Zitierungen von § 1a BLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a BLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in aufgehobenen Titeln
Delegationsanordnung BMVBW
A. v. 06.02.2002 BGBl. I S. 746; aufgehoben durch A. v. 25.05.2010 BGBl. I S. 781
VI. DelegAnOBMVBW Übertragung von Befugnissen nach der Bundeslaufbahnverordnung
... überträgt 1. den in Abschnitt I genannten Behörden nach § 1a Abs. 2 Satz 2 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) die Befugnis, über die Ausgestaltung von ...
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