In den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des mittleren Dienstes kann eingestellt werden, wer mindestens
- 1.
- den Abschluss einer Realschule oder
- 2.
- den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
- 3.
- eine für die Laufbahn geeignete Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247