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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§§ 22, 23 - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
neugefasst durch B. v. 02.07.2002 BGBl. I S. 2459, 2671; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
Geltung ab 01.02.1979; FNA: 2030-7-3 Beamte
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Geltung ab 01.02.1979; FNA: 2030-7-3 Beamte
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§§ 22, 23 (weggefallen)
§§ 22, 23 wird in 4 Vorschriften zitiert
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Zitierungen von §§ 22, 23 BLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 22, 23 BLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 45 BLV Übergangsvorschrift
... Ist die Vorauswahl für die Teilnahme am Auswahlverfahren zum Aufstieg nach den §§ 23 , 29 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung am 9. Juli ... und Beamte, die am 9. Juli 2002 zum Aufstieg für besondere Verwendungen nach den §§ 23 , 29 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung zugelassen ... anzuwenden. Ihnen steht jedoch der Praxisaufstieg nach § 33b offen. Abweichend von § 23 Abs. 2 Satz 2 und 3, § 29 Abs. 2 Satz 2 und 3 und § 33a Abs. 2 Satz 2 und 3 in der bis ...
Zitat in folgenden Normen
Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 54 BLV Aufstieg (vom 27.01.2017)
... (2) Auf Beamtinnen und Beamte, die die Befähigung nach den §§ 23 , 29 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung erworben ... in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung erworben haben, sind die §§ 23 , 29 und 33a der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung anzuwenden. ... in der bis zum 9. Juli 2002 geltenden Fassung anzuwenden. Abweichend von § 23 Absatz 2 Satz 2 und 3, § 29 Absatz 2 Satz 2 und 3 und § 33a Absatz 2 Satz 2 und 3 der ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-PostV)
V. v. 30.11.2004 BGBl. I S. 3185; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 1 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 23 LAP-PostV Feststellungsverfahren
... § 8 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Kann die Laufbahnbefähigung nach § 23 Abs. 7, § 29 Abs. 7 und § 33a Abs. 7 der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 8. Juli ...
Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-PostbankV)
V. v. 25.08.2005 BGBl. I S. 2602; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 2 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 23 LAP-PostbankV Feststellungsverfahren
... § 8 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Kann die Laufbahnbefähigung nach § 23 Abs. 7, § 29 Abs. 7 und § 33a Abs. 7 der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 8. Juli ...
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